Hallo,
angenommen ein Freiberufler hat einen PKW im gewillkürten Betriebsvermögen. Der PKW bekommt einen Hagelschaden für den die Versicherung aufkommt. Der Freiberufler lässt sich den Nettobetrag der Schadenshöhe abzüglich Eigenbeteiligung auszahlen.
Wie ist der Zahlungseingang in der EÜR zu erfassen? Als Negativbetrag bei den KFZ Kosten? Der PKW ist bereits vollständig abgeschrieben.
Danke und Gruß,
Rudolf