angenommen ein Freiberufler hat einen PKW im gewillkürten Betriebsvermögen. Der PKW bekommt einen Hagelschaden für den die Versicherung aufkommt. Der Freiberufler lässt sich den Nettobetrag der Schadenshöhe abzüglich Eigenbeteiligung auszahlen.
Wie ist der Zahlungseingang in der EÜR zu erfassen? Als Negativbetrag bei den KFZ Kosten? Der PKW ist bereits vollständig abgeschrieben.
Wenn es nicht direkt für den PKW gebucht wird, hat der Freiberufler den Nachteil, dass er z.B. 50% der Kosten als Privatanteil tragen muss, die sonstigen Erlöse aber keinen Privatteil kennen und voll versteuert werden. Den Posten Versicherungsentschädigung gibt es bei der EÜR nicht, wäre das dann „Sonstige KFZ Kosten“ mit einem Negativbetrag?