Versicherungsentschädigung für PKW in EÜR erfassen

Hallo,

angenommen ein Freiberufler hat einen PKW im gewillkürten Betriebsvermögen. Der PKW bekommt einen Hagelschaden für den die Versicherung aufkommt. Der Freiberufler lässt sich den Nettobetrag der Schadenshöhe abzüglich Eigenbeteiligung auszahlen.

Wie ist der Zahlungseingang in der EÜR zu erfassen? Als Negativbetrag bei den KFZ Kosten? Der PKW ist bereits vollständig abgeschrieben.

Danke und Gruß,
Rudolf

hallo,

sonstige erlöse oder versicherungsentschädigungen.

gruß inder

Wenn es nicht direkt für den PKW gebucht wird, hat der Freiberufler den Nachteil, dass er z.B. 50% der Kosten als Privatanteil tragen muss, die sonstigen Erlöse aber keinen Privatteil kennen und voll versteuert werden. Den Posten Versicherungsentschädigung gibt es bei der EÜR nicht, wäre das dann „Sonstige KFZ Kosten“ mit einem Negativbetrag?

Wenn es nicht direkt für den PKW gebucht wird, hat der
Freiberufler den Nachteil, dass er z.B. 50% der Kosten als
Privatanteil tragen muss,

ist halt kein wunschkonzert

die sonstigen Erlöse aber keinen
Privatteil kennen und voll versteuert werden.

klar. das fahrzeug ist ja auch „im betrieb“

Den Posten
Versicherungsentschädigung gibt es bei der EÜR nicht, wäre das
dann „Sonstige KFZ Kosten“ mit einem Negativbetrag?

nein, man bucht keine erlöse auf der falschen seite.

gruß inder

Den Posten
Versicherungsentschädigung gibt es bei der EÜR nicht,

Dann eben eine der Zeilen 8, 9 oder 12 verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald