Versicherungsentschädigung Haftpflichtschaden

Hallo,
auf einer Geburtstagsfeier wurde mein Laptop sehr stark beschädigt. Der Fall wurde der zuständigen Haftpflichtversicherung gemeldet und der Kostenvoranschlag eingereicht. Die Versicherung schrieb mir nun zurück, sie überweisen nur den Nettobetrag und die MwSt erst bei erfolgter Rep. und Einreichung der zugehörigen Rechnung. Meine bisherige Internet-Recherche hat ergeben, dass ich auch bei Ersatzkauf die Umsatzsteuer erstattet bekomme. Da ich beabsichtige den Laptop nicht rep. Zu lassen, sondern mir einen neuen zu kaufen, müsste ich die Umsatzsteuer doch erstattet bekommen oder?
Meine nächste Frage bezieht sich auf die Kosten bei Nichtreparatur und zwar entstehen ja auch dort Kosten bei Packard-Bell für den Kostenvoranschlag, Versandkosten, Technikerstunden, in meinem Fall 75,00 Brutto. Besteht da die Chance auf zusätzliche Erstattung dieser Kosten, neben den fiktiven Kosten für die Rep.? Ich hoffe ich habe mich verständliche ausgedrückt. Vielen Dank auf jeden schon mal im Voraus.

Hallo,
auf einer Geburtstagsfeier wurde mein Laptop sehr stark
beschädigt. Der Fall wurde der zuständigen
Haftpflichtversicherung gemeldet und der Kostenvoranschlag
eingereicht. Die Versicherung schrieb mir nun zurück, sie
überweisen nur den Nettobetrag und die MwSt erst bei erfolgter
Rep. und Einreichung der zugehörigen Rechnung. Meine bisherige
Internet-Recherche hat ergeben, dass ich auch bei Ersatzkauf
die Umsatzsteuer erstattet bekomme. Da ich beabsichtige den
Laptop nicht rep. Zu lassen, sondern mir einen neuen zu
kaufen, müsste ich die Umsatzsteuer doch erstattet bekommen
oder?

Hallo,

grundsätzlich ja, wenn man mitteilt, daß man nicht reparieren läßt und man die rechnung (oder zumindest eine kopie) des neue laptop einreicht.

Meine nächste Frage bezieht sich auf die Kosten bei
Nichtreparatur und zwar entstehen ja auch dort Kosten bei
Packard-Bell für den Kostenvoranschlag, Versandkosten,
Technikerstunden, in meinem Fall 75,00 Brutto. Besteht da die
Chance auf zusätzliche Erstattung dieser Kosten, neben den
fiktiven Kosten für die Rep.? Ich hoffe ich habe mich
verständliche ausgedrückt. Vielen Dank auf jeden schon mal im
Voraus.

auch zusätzliche, notwendige kosten werden erstattet. aber auch diese muß man nachweisen, sprich: die rechnung(en) einreichen.

Hallo,

Hallo,

grundsätzlich ja, wenn man mitteilt, daß man nicht reparieren
läßt und man die rechnung (oder zumindest eine kopie) des neue
laptop einreicht.

Aber Achtung: Haftpflichtversicherungen entschädigen „nur“ den Zeitwert. Das bedeutet auch und gerade bei elektronischen Geräten die Kosten (egal, ob Reparatur oder Neuanschaffung) nur bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwerts ersetzt werden.
Folglich wird auch nur die Mwst. anteilig ersetzt.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch