Hallo,
wenn man von einer Versicherung etwas entschädigt bekommt, was man im Betriebsvermögen hält (wie zum Beispiel ein PKW), dann verbucht man dies als Ertrag (z.B. #2742 SKR03). Ok.
Wenn man eine Entschädigung bekommt, für etwas, das mann kaputt gemacht hat, dann verbucht man es erst als Ertrag (wenn nicht direkt auf das Konto des Geschädigten) und dann als Aufwand (bei Überweisung auf das Konto des Geschädigten).
Ist das so richtig?
gruß