Hallo,
angenommen meine Wohngebäudversicherung senden mir einen Schrieb mit folgendem ( abgekürztem Inhalt )
Anliegen der Versicherungsgemeinschaft auf preiswerten Versicherungsschutz -
wir kommen nicht Umhin erkennbar schlechte Risiken erst gar nicht zu übernehmen und bei stark schadensbelasteten Verträgen zu prüfen inwieweit die Vertragsfortführung vertretbar ist -
Bla Bla Bal -
Leider ist zu Ihrem Vertrag ein negativer Schadensverlauf zu verzeichnen die angefallenen Schäden liegen erheblich über dem Durchschnitt -
es wurden 6 Schäden gemeldet - überwiegend Sturm und Leitungswasser - wegen der Häufigkeit der Fälle besteht auch für die Zukunft ein nicht unerhebliches Risiko das mit dem kalkulieten Betrag nicht abgedeckt ist - daher sind wir nicht mehr in der lage den Vertrag vortzuführen und machen von unserem Kündigungsrecht im Schadensfall gebrauch - Wir sprechen eine Änderungskündigung aus -, dass künftig für die Gefahr das Risiko Sturm und Leitungswasser eine Selbstbeteiligunfg von 600 € je Schaden gilt.
So jetzt die Frage ist es überhaupt erlaubt eine solche einseitige Veränderung eines Vertrags Vorzunehmen hat diese Änderung überhaut Gültigkeit wie sieht es da rechtleich aus muss ich dass akzeptieren -was kann ich da machen
Danke Fritz d9e Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Ich bin kein ausgesprochener Experte im Versicherungsrecht, aber da im Bereich der Wohngebäudeversicherung für das Versicherungsunternehmen kein Kontrahierungszwang besteht (das heißt, die Versicherungsgesellschaft ist nicht, wie z.B. in der Kfz-Versicherung oder bei Versorgungsunternehmen, gezwungen, grundsätzlich mit jedermann einen Vertrag abzuschließen, sondern kann sich ihre Kunden selbst aussuchen), ist ein Kündigungsrecht nach jedem Schadenfall legitim und auch, soweit ich weiß, vom Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gedeckt. Als ein Weniger gegenüber der vollständigen Kündigung dürfte es daher auch zulässig sein, stattdessen eine Änderungskündigung mit erhöhter Selbstbeteiligung auszusprechen. Gerechtfertigt werden diese Optionen der Versicherung sinngemäß mit dem Interesse der Versichertengemeinschaft an einem Schutz gegen hohe Einzelrisiken.
Hallo Fritz,
ich bin kein Experte für Versicherungsverträge, kann aber aus der Vergangenheit sagen, dass Versicherungen berechtigt sind, nach Schadensfällen zu kündigen. Dies genauso wie der Versicherungsnehmer berechtigt ist, bei einem nicht übernommenen Schaden zu kündigen. > Ausserordenliches Kündigungsrecht
Hallo Fritz,
ich kann nur sagen, was ich tun würde: Ganz schnell einen Experten für Verbraucherschutz kontaktieren. Es gibt ganz sicher in der Nähe eine Verbraucherschutzzentrale. Die Beratung kostet zwar auch einen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite.
Viel Glück!
Katja
Hallo Fritz Bruase,
aus der Praxis kenne ich ähnliche Fälle.
Wenn derzeit ein Schadensfall vorliegt, kann die Gebäudeversicherung den Vertrag kündigen. Auch der Versicherungsnehmer kann bei einem aktuellen Schadensfall den Vertrag kündigen. Die Versicherung kann auch ablehnen, einen neuen Vertrag über diese Immobilie abzuschließen, weil eben so viele Schadensfälle vorliegen. Sie kann auch den Vertrag ändern, um eine Selbstbeteiligung einzubauen. Dann haben wiederum Sie das Recht, auszusteigen. Die Frage ist nur, ob Sie eine andere Gesellschaft finden, die Ihr Gebäude versichert.
Empfehlenswert ist in diesem Fall: Bleiben Sie noch zwei Jahre bei dieser Versicherung, auch wenn eine Selbstbeteiligung eingebaut ist. Tritt in dieser Zeit ein weiterer Schaden auf, zahlen Sie ihn selbst, ohne die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Nach zwei schadensfreien Jahren kommen Sie bei einer anderen Gesellschaft leichter wieder zu einem neuen Vertrag, der nicht so teuer ist.
Ich hoffe, ich konnte mit meiner Auskunft helfen.
MOETT
Hi,
Es sieht so aus, als würde der Versicherer wegen so genannter Gefahrenerhöhung kündigen. Da er gleichzeitig mit dieser Kündigung einen neuen geänderten Vertrag anbietet, spricht man von einer Änderungskündigung. Wenn Du findest, dass der angebotene neue Vertrag nicht OK ist, musst Du ihn natürlich nicht annehmen sondern kannst einen anderen Vertrag abschließen.
Alles Gute,
Taiyo