Wenn in einem Schreiben einer Versicherung steht:
„Durch die Erhöhung der Versicherungssumme um 0.2% auf 55400 Euro wurde Ihr Versicherungsschutz an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst“ - Kann man dann den Vertrag kündigen?
Hallo,
ist ein wenig dünn, „klingt“ nach einer Dynamik in der Hausratversicherung, die kein Sonderkündigungsrecht nach sich zieht, da vereinbarungsgemäß Beitrag und Versicherungssumme im gleichen Verhältnis steigen.
Gruß
Andreas
Wenn in einem Schreiben einer Versicherung steht:
„Durch die Erhöhung der Versicherungssumme um 0.2% auf 55400
Euro wurde Ihr Versicherungsschutz an die gestiegenen
Lebenshaltungskosten angepasst“ - Kann man dann den Vertrag
kündigen?
Lebenshaltungskosten angepasst" - Kann man dann den Vertrag
kündigen?
Nein, weil dem erhöhten Beitrag eine höhere Leistung (= Versicherungssumme gegenüber steht).
Hallo,
bei einem Schadensfall kann beiderseitig gekündigt werden.
Gruß Ramonaz
Hallo,
danke für den Hinweis, nur was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?
Gruß
Andreas
Hallo,
bei einem Schadensfall kann beiderseitig gekündigt werden.
Gruß Ramonaz
Die „Antworterin“ wollte den Fragesteller wohl einen „kleinen“ Hinweis geben, wie er aus dem Vertrag rauskommt… auch wenn das garnicht gefragt und so auch nicht gewollt ist hier…
Solche „Tipps“ halte ich für höchst unseriös und die haben hier meiner Meinung nach nix verloren!