Versicherungserhöhung

Hallo,
angenommen meine Wohngebäudversicherung senden mir einen Schrieb mit folgendem ( abgekürztem Inhalt )
Anliegen der Versicherungsgemeinschaft auf preiswerten Versicherungsschutz -
wir kommen nicht Umhin erkennbar schlechte Risiken erst gar nicht zu übernehmen und bei stark schadensbelasteten Verträgen zu prüfen inwieweit die Vertragsfortführung vertretbar ist -
Bla Bla Bal -
Leider ist zu Ihrem Vertrag ein negativer Schadensverlauf zu verzeichnen die angefallenen Schäden liegen erheblich über dem Durchschnitt -
es wurden 6 Schäden gemeldet - überwiegend Sturm und Leitungswasser - wegen der Häufigkeit der Fälle besteht auch für die Zukunft ein nicht unerhebliches Risiko das mit dem kalkulieten Betrag nicht abgedeckt ist - daher sind wir nicht mehr in der lage den Vertrag vortzuführen und machen von unserem Kündigungsrecht im Schadensfall gebrauch - Wir sprechen eine Änderungskündigung aus -, dass künftig für die Gefahr das Risiko Sturm und Leitungswasser eine Selbstbeteiligunfg von 600 € je Schaden gilt.
So jetzt die Frage ist es überhaupt erlaubt eine solche einseitige Veränderung eines Vertrags Vorzunehmen hat diese Änderung überhaut Gültigkeit wie sieht es da rechtleich aus muss ich dass akzeptieren -was kann ich da machen
Danke Fritz d9e

Hallo und guten Abend,
definitiv darf der Versicherer den Vertrag nach einen Schaden kündigen.
Dies ist in §92 VVG geregelt. Dort heißt es:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Es spricht für den Versicherer, dass es ein Fortführungsangebot gibt. Ich würde dieses annehmen. Nach 6 Schadensfällen wird es schwierig sein eine Gesellschaft zu finden die das Risiko übernimmt

LG
Michael

Hallo,

im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer die Möglichkeit, einen Vertrag zu kündigen.

Alternativ, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer einen Selbstbehalt statt einer Kündigung anbietet.

Man muss diesen Selbstbehalt nicht annehmen und könnte den Vertrag kündigen und sich einen anderen Versicherer suchen. Nur muss man bei dem neuen Antrag angeben, dass der Vorversicherer den Vertrag wegen Schaden gekündigt hat.

Daher empfehle ich, den SB zu akzeptieren und zum nächstmöchlichsten Zeitpunkt zu kündigen und sich einen anderen Versicherer zu suchen.
In diesem Antrag müsste man allerdings die Anzahl der Schäden wie auch die Schadenshöhe der letzten 3 bzw. 5 Jahre angeben.

Gruß Merger

Grundsätzlich hat jeder Vertragspartner das Recht, im Schadenfall zu kündigen. Ich kann nur empfehlen, dass Sie den Vertrag kündigen uns sich einen anderen Versicherer suchen, wenn Sie die Selbstbeteiligung nicht akzeptieren wollen
MfG
Dr. Schamberger

Hallo,

ob das Vorgehen rechtlich aus formellen Gründen (Schadenfallkündigung, zum Ablauf, Fristen eingehalten etc)angreifbar ist, kann ich natürlich mangels Informationen nicht beurteilen. Es darf jedoch unterstellt werden, dass dies nicht zu beanstanden ist.

In diesem Fall steht dem Versicherer selbstverständlichdas Recht zu, zu kündigen. Dies hat er getan. Er verbindet dies mit einem Angebot, den Vertrag zu geänderten Konditionen weiter zu führen.

Hallo fritz,
lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen (Anlage zum Versicherungsvertrag) mal genau durch und Sie werden feststellen, daß Ihre Wohngebäudeversicherung insoweit im Recht ist.
Gruß USKO