Hallo,
könnte eine „Verpflichtungserklärung“ gemeint sein? Die muss vor der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden, wenn jemand Aufenthalt beantragt, der selbst die Kosten einer ggf. notwendigen Rückführung und sonstige im Inland öffentlichen Stellen gegenüber verursachte Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. D.h. im Falle das Falles kann das schon mal den ein oder anderen Euro kosten. Daher sollte man sich sehr gut überlegen, für wen man so eine Erklärung abgibt. Insbesondere sollte man sicherstellen, dass derjenige hier ausreichend versichert ist, und davon überzeugt sein, dass er hier nichts anstellt, was eine Rückführung notwendig werden lassen könnte.
BTW: Der Wille alleine, so einer Erklärung abzugeben, reicht nicht, man muss als Erklärender auch selbst der Ausländerbehörde gegenüber nachweisen, dass man neben seinen sonstigen finanziellen Verpflichtungen noch genug zur freien Verfügung hat, um im Notfall auch tatsächlich einstehen zu können.
Gruß vom Wiz, der das Spielchen immer spielen muss, wenn eines der früheren Au-Pair mal wieder zu Besuch kommen möchte