folgende Situation: Mutter,angst.,in PKV(400€) versichert, Kind gegen eigenen Beitrag(140€)in GKV versichert. Ist der Arbeitgeber verpflichtet auch einen Zuschuss für das Kind zu zahlen? Wenn ja, wo kann man das nachlesen.
Vielen Dank für Eure Mühe, es wär schön wenn mir jemand helfen könnte.
MFG
auch für die in der GKV familienversicherungsfähigen Angehörigen muss der AG den hälftigen Beitrag bis max. 262,50 in der KV und 35,56 in der PV zahlen.
der Arbeitgeber meinte, hier handelt es sich um keine Familienversicherung,da das Kind(5J.)ja ein eigenständiges Mitglied in der GKV ist u. er zu diesem Kind kein Bezug hat.Die Mutter ist nicht Versicherungsnemer für das Kind.(das gibt es in der GKV nicht).
Wissen Sie noch eine genauere Quelle? Vielen Dank
MFG
Hallo,
den folgenden Satz aus § 257 Absatz 2 SGB V finde ich schon sehr eindeutig:
„…ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären …“ http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__257.html
Einzelheiten zur Familienversicherung sind in § 10 SGB V beschrieben.
wichtig kann noch sein, wo der Ehegatte versichert ist und welches Einkommen dieser hat. Evtl. ist danach die Familienversicherung ausgeschlossen und der Arbeitgeber hat keinen Zuschuss zu zahlen.
dann hat der AG auch den Beitrag für das Kind mit in den Zuschuss miteinzubeziehen (maximaler Zuschuss 262,50 Euro zur KV).
Voraussetzung ist, das sonst alle anderen Voraussetzungen für die Familienversicherung (z.B. Einkommen und Alter des Kindes) erfüllt sind.
§ 257 SGB V spricht hier ganz bewusst im Konjunktiv. Der Arbeitgeber kann sich von seiner Krankenkasse oder Steuerberater beraten lassen.
Ggf. können sonst Betriebsrat oder Gewerkschaft weiterhelfen. Manchmal haben auch Krankenkassen Beratungsblätter zu diesem Thema „Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung“.