Versicherungsfachmann

Guten Tag,
Mein PKW (Benz)wurde angefahren. Ich holte in einer Fachwerkstatt einen Kostenvoranschlag ein. Die gegnerische Versich. informierte mich, dass eine Opelwerkstatt in ca. 30km Entfernung den Schaden um 35% günstiger repariere. Es wurden 65% ausbezahlt. Mein Anwalt meinte, wenn wir weiter gingen werden wir zweiter Sieger.

Ist das jetzt normal?

Fragt Ritter

  1. normalerweise beantworte ich keine Rechtsfragen, daher
  2. eine allgemeine Antwort. Die gegnerische Versicherung zahlt entweder die Reparatur in einer Fachwerkstatt oder der vor ihr anerkannten Kostenvoranschlag/Gutachten ohne MWST zzgl 20 € Kostenersatz aus
  3. RA-KOsten werden bei Anerkennung des Schadens(Haftpflicht) ebenfalls im RAhmen der GOR übernommen.

Hallo,

es wird immer häufiger so gehandhabt. Schadensbegrenzung, Kostenminimierung usw.

Gruß,
Peter

hallo, ich darf zwar keine rechtsfragen beantworten usw. aber nee-nicht normal…aber wird von einigen gern versucht. ich bin nicht verpflichtet mein pkw in irgend einer bestimmten werkstatt reparieren zu lassen. wegen des gutachtens-logo-die versicherung kann einen eigenes gutachten erstellen lassen- was aber nichts heist den da steht gutachten gegen gutachten. ich darf dir auch nichts raten…nur-nehmen wir mal an ich wäre es und ich habe rechtsschutz-da würde ich es darauf ankommen lassen und vor gericht gehen:wink: