Versicherungsfall, aber Versicherungsende?

Hallo,

wir sind im Juni umgezogen. Seit Juli sind wir bei einer neuen Gesellschaft haftpflichtversichert. Unser ehemaliger Vermieter (bis Juni) hat nun einen Schaden in der Wohnung bei uns angemeldet. Es soll dabei der Teppichboden in einem Zimmer neu verlegt werden. Da der Vermieter wg der Rückzahlung der Kaution 1/2 Jahr Zeit hat, haben wir erst dieser Tage von dem Schaden/Anspruch des Vermieters erfahren.

Wie verhält sich das mit den Versicherungen? Die neue zahlt sicher nicht, weil der Schaden vor Versicherungsbeginn lag. Und die alte? Wird sich doch sicher auch weigern wollen…

Wie sieht das das Versicherungsrecht?

Danke für eure Beiträge!

  • Gruß,

Michael

Hallo Michael,

wir sind im Juni umgezogen. Seit Juli sind wir bei einer neuen
Gesellschaft haftpflichtversichert. Unser ehemaliger Vermieter
(bis Juni) hat nun einen Schaden in der Wohnung bei uns
angemeldet. Es soll dabei der Teppichboden in einem Zimmer neu
verlegt werden. Da der Vermieter wg der Rückzahlung der
Kaution 1/2 Jahr Zeit hat, haben wir erst dieser Tage von dem
Schaden/Anspruch des Vermieters erfahren.

Wie verhält sich das mit den Versicherungen? Die neue zahlt
sicher nicht, weil der Schaden vor Versicherungsbeginn lag.
Und die alte? Wird sich doch sicher auch weigern wollen…

Als ich umgezogen bin habe ich auch die Haftplichtversicherung gewechselt. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Enstehung des Schadens. Meine alte Haftpflicht hat für einen Schaden der durch den Umzug im Treppenhaus entstanden ist anstandslos gezahlt. (Schadenmeldung ca. 2 Wochen nach Auszug und Ende der Versicherung)

Gruss

Karsten

Hallo auch,
es ist schon so wie Karsten sagte. Die Haftung der Vorversicherung bezieht sich auf den versicherten zeitraum. Wichtige Punkte sind:
-Der Schaden muß zweifelsfrei in diesem Zeitraum entstanden sein.
-Einhaltung der Meldefrist nach bekanntwerden der Schadenersatzforderung (daher sofort bei der Vorversicherung melden)
-Versichertes Ereignis muß vorliegen (Teppich ist Eigentum des Vermieters, also von ihm eingebrachter Gegenstand)

Bei Fragen einfach melden.

Gruß
Martin

und noch ein Senf dazu…
hallo Michael,
Vorteil ist, wenn der beschädigte Gegenstand zur Besichtigung aufgehoben wird: der evtl. zugezogene Sachverständige stellt fest, ob es ein entschädigungswerter Schaden ist, oder ob Du dafür gerade stehen musst. Ist es so, dann zahlt die Versicherung, bist Du dafür nicht zuständig, dann kannst Du die Bezahlung verweigern.
Also eine Art Rechtsschutzversicherung
Grüße
Raimund