der Nachbar hat vor ein paar Monaten in eigen Arbeit sehr unprofessionell einen Baum gefällt.
Der Baum ist auf unser Grundstück rübergefallen und hat dabei zwei Pfeiler aus Zement zerstört und den Maschendrahtzaun nieder gerissen.
Das ganze auf einer länge von ca. 10-15 Metern. Der zaun selbst umspannt fast das halbe Grundstück. Die versicherung möchte jetzt einen Kostenvoranschlag und die Rechnungen des Zauns. Sie weisst darauf hin, dass hier wohl lediglich ein gedeckelter Betrag auf Grundlage der damaligen Kosten erstattet wird.
Jetzt ist meine Fragedie, dass der Zaun damals noch von meinen ELtern stammt, sicher keine Materialrechnungen vorhanden sind und der Aufbau in Eigenregie stattgefunden hat.
Bitte denkt jetzt nicht, dass ich einen goldenen Zaun auf anderer Kosten dort aufstellen möchte, aber wenigstens den alten Zustand mit dem einfachen Zaun hätte ich schon gerne wieder, ohne, dass ich selbst noch jede Menge Kosten haben werde.
Mit welchen Leistungen der Versicherung kann ich hier rechnen und wie sollte ich am besten vorgehen?
bereits im Römischen Reich war es Rechtsbrauch, dass derjnige, der etwas haben will, beweisen muss, dass es ihm auch zusteht.
Wo ist dein Problem, einen Kostenvoranschlag eines Handwerksbetrieb einzureichen ?
„Zum Zaun selbst kann ich keine Rechnungen o.dgl. vorlegen, da dieser im August 1961 von meinem Vater, W. U. persönlich in Eigenleistung errichtet wurde.“
meine Gedanken schweifen nur in die Richtung, dass man sagt,
damals hat das ganze 64,90 DM gekostet. Heute ist der Kostenvoranschlag 500 Euro. Und die Versicherung zahlt 39 Euro.
Hier suche ich Info wie so etwas gehandhabt wird…
Grüße
Carolin
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meine Gedanken schweifen nur in die Richtung, dass man sagt,
damals hat das ganze 64,90 DM gekostet. Heute ist der
Kostenvoranschlag 500 Euro. Und die Versicherung zahlt 39
Euro.
Hier suche ich Info wie so etwas gehandhabt wird…
Bei dem geschilderten Vorgang handelt es sich allem Anschein nach ja um einen Fall für die Haftpflichtversicherung des Schädigers.
Diese ersetzt vom Grundsatz her immer den Zeitwert. Die Fragen der Versicherung sind somit dahingehend zu betrachten, dass der Versicherer erfahren möchte, wie hoch dieser Zeitwert anzusetzen ist.
Dies bedeutet aber auch, dass die Frage nach den damaligen Anschaffungskosten nur einen Teilaspekt wiedergibt.
Es wird ebenso berücksichtigt: Alter, Zustand, aktuelle Wiederherstellungs- bzw. Reparaturkosten, etc.
Um die gestellte Frage („welcher Betrag steht mir zu?“) zu beantworten, fehlen neben all den entsprechenden Infos auch die Anwesenheit eines Schadenexperten (oder kennt jemand hier den durchschnittlichen Abnutzungsgrad von Gartenzäunen?).
Was man aber empfehlen kann, ist:
Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung und Klärung der offenen Fragen (wenn´s geht ohne beleidigend zu sein (s. Profil). Auf der anderen Seite sitzen Menschen!!)
ggf. Erstellung eines Kostenvoranschlags, alt.: Gutachten, über die zu erwartenden Reparaturkosten
Anmeldung der Schadenersatzansprüche auf dieser Grundlage mit der Bitte um Bestätigung der Kostenübernahme
Meiner persönlichen Erfahrung nach klären sich auf diese Weise bereits rund 80-90 % aller Schäden zur gegenseitigen Zufriedenheit.
Sollte dem nicht so sein, steht Ihnen natürlich auch der Rechtsweg offen (entgegen der vorherrschenden Meinung im Rechtsfragenbrett plädiere ich nicht für einen RA-Einsatz von Anfang an!).