Versicherungsfall: kann ich einen beauftragten Dienstleister wechseln, wenn keine Leistung erfolgt?

Kurz um: letztes Jahr haben wir ein Haus gekauft und Ende Oktober übernommen. Mitte Oktober gab es einen Versicherungsfall, im Wintergarten ist eine Scheibe gerissen und er ist undicht.
Im Februar haben wir dann endlich eine Sanierungsfirma beauftragt den Schaden zu beheben, die haben auch prompt die Paneele im Wintergarten runter gerissen, seit dem passiert nix mehr, außer dass ich regelmäßig hinter her telefonieren muss.
Kann ich denn, ggf nach setzen einer Frist, eine andere Sanierungsfirma beauftragen? Meine Geduld ist langsam echt am Ende.
Ist das generell möglich oder könnte auch auch die Versicherung quer stellen?

Danke für eure Hilfe,
Sabrina

Hallo!

ich nehme an, es kam ein Gutachter der VS und hat den Fall angeschaut.
Daraufhin habt ihr eine Firma gesucht, gefunden und beauftragt, den Schaden zu reparieren.
Die hat angefangen und die Arbeit ohne Begründung einfach liegen lassen ?
Das wage ich fast zu bezweifeln. Die müssen Dir doch etwas gesagt haben, etwa, „wir kommen dann und dann wieder“ oder „wir warten auf Ersatzteile o.ä.“

Grundsätzlich kannst Du Frist setzen und ankündigen, sollte die Arbeit nicht weiter geführt werden, kündigst Du den Auftrag. Und suchst zuverlässigere Firma.

Die Versicherung kannst Du vorsorglich auf den Fall ansprechen, aber vermutlich hat die mit der Schadenbehebung an sich nichts zu tun. Die wartet auf die Schlussrechnung von deiner Firma.

MfG
duck313