Versicherungsfall - Klage

Hallo,
zum Fall:

Person A hat eine Messe besucht und an der Gaderobe die Jacke abgegeben. Die Gaderobe war mit Versicherungsschein. Am Ende des Tages wollte A die Jacke abholen, doch die jungen Damen haben sie falsch herausgegeben und es war somit keine Jacke vorhanden. Der Chef der Messe hat A eine Bestätigung ausgestellt, dass alle Kosten von der Versicherung getragen werden. Nach nun über 8 Wochen wurde bei der Versicherung V noch kein Schaden eingereicht, obwohl die Messe GmbH M ausdrücklich meint, es wäre eingereicht worden. Auch die Versicherungsscheinummer rückt M nicht raus. Was kann A nun tun? Frist setzten, zB 2 Wochen, wo der Schaden geklärt wird, ansonsten mit Klage drohen? Auf was klagt A?

Danke euch!

Servus!

Anders als im Straßenverkehrsrecht hat A keinen Direktanspruch gegen den Versicherer. Er muss sich daher mit seinen Ansprüchen an den Messebetrieb halten und es kann ihm komplett egal sein,ob deren versicherung zahlt oder nicht.

Was macht Person A nun? Erstmal normales friedliches Anschreiben mit Drohung einer Klage? Auf was klagt man, also Rechtgrundlage? Einfacher Herausgabeanspruch bzw Schadensersatz? Danke