Lieber Experte,
Wir haben für unser 2FamHaus mit Flachdach eine Leitungswasserschadenversicherung die Abwasserleitungen
einschließt. Nun hatten wir, nach der Frostperiode, ein Leck ca. 1-2m unterhalb des Flachdaches. Es handelt sich um eine Gussrohrleitung DN100 die vom Flachdach ausgehend durch das ganze Haus führt und über die sowohl das Regegenwasser als auch alle anderen Abwässer incl. Fäkalien abgeführt werden.
Wir haben den Schaden mittels einer Innenwandsanierung (Inliner) auf eine Strecke von 2 m reparieren lassen.
Nun macht die Versicherung Schwierigkeiten, mit der Begründung es handele sich um Regenwasserabfallrohr.
Was meinst Du zu diesem Fall ?