Versicherungsfall - oder nicht?

Hallo,

Freund von mir hat folgende Situation erlebt:

Sein Notebook hat ein Problem/Schaden (kein Garantiefall) - er will es an den Hersteller/Service zur Reparatur einschicken.

Freund von mir arbeitet in einer größeren Fa., die auch ne eigene Poststelle hat.
Er bringt also (als ‚Privatmann‘) sein verpacktes Notebook dorthin - mit dem Auftrag an den dort Beschäftigten, es als Päckchen/Paket an die aufgeklebte Adresse zu senden.
Er entrichtet seinen Obolus (ist ja keine dienstl. Sendung) - Paket soll später von privatem Paketdienst abgeholt werden. Lieder kein Beleg über Obolus-Zahlung.

Paar Tage später wundert er sich, daß Paket noch nicht beim Hersteller angekommen ist.
Nachfrage beim Hersteller: Nö, nix eingetroffen.
Nachfrage beim Paketdienst: Nö, wir haben ein solches paket nicht befördert. Haben Sie Ihren Einlieferungsbeleg?
Nachfrage bei der Poststelle (Mitarbeiter): Ja, ich kann mich erinnern, daß ich ihr Paket entgegengenommen habe. Weiß aber nicht mehr, ob ich es an den Paketdienst weitergegegeben habe - und finde hier auch keinen Beleg vom Paketdienst.

Hm, was tun? (nach angemessener Wartezeit, ob sich das Paket nicht doch wieder anfindet…)
Danach:
Ist hier jemand in der Pflicht?
Oder persönliches Pech?
Greift hier irgend 'ne Versicherung?
(Im ersten Moment dachte ich an Firmen-Haftpflicht - war ja aber kein dienstlicher Auftrag und keine Fa.-Kundenbeziehung…)
Wenn überhaupt, dann die Privat-Haftpflicht des Poststellen-Angestellten?

Ratlose Gruesse,
Ralf

Hallo Indy,

wieso eigentlich immer die Haftpflicht. Darum geht es nur zweitrangig.

Das ganze regelt sich auf der Basis des Schadenersatzanspruchs.

Der Mitarbeiter hat also geschlampt - und das muss bewiesen werden. Ggf. kann dieser Mensch seine Haftpflicht einschalten (wenn er eine hat und die Beiträge bezahlt sind) die prüft dann ob sie leistungspflichtig ist, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder erstattet berechtigte Ansprüche!

Unter Umständen ergibt sich aber eine Leistungsfreiheit, weil Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.

Hier sehe ich aber wenig Chancen - das wäre wahrscheinlich eher ein Fall für einen Rechtsanwalt.

Viele Grüße
Thorulf Müller

kompilziert…*g*
Hallo Indy,
m.M. nach haftet die Poststelle. Denn die Aussage des Mitarbeiter ist ja Beleg genug. Ob er dafür Porto gezahlt hat, ist eine interne Angelegrenheit: Personalbüro (Firmenresourcen für den eigenen Vorteil missbraucht).
Die Poststelle muss dafür gerade stehen.
doch das ist kein Versicherungsfall (aus der Sicht des Freundes), sondern ein Rechtsfall.
Für die Poststelle ist es evtl. ein Vericherungsfall.
grüße
Raimund

Hallo,

sieht eher nach einem Diebstahl aus. Vermutlich hat der Gute in der Poststelle umhergeplaudert, was in der Sendung ist und einer der Angestellten hat sich das Päckchen unter den Nagel gerissen.

Viele Grüsse
BM