Versicherungsfall/PKW

Hallo liebe Mitleser!

Wie würdet ihr folgenden Sachverhalt lösen:
Angenommen der PKW von Person X wurde auf dem Betriebsgelände des (ehemaligen) Arbeitgebers beschädigt (Ursache rollende Mülltonne wegen Strum).
Dieser leitet den Schadensfall mit Bild ( aufgenommen v. Person X) an seine Versicherung „N“ weiter.
X schickt einen Kostenvoranschlag v. einer Werkstatt an besagte Versicherung „N“ . Diese ist nach Prüfung, mit den Reparaturkosten in höhe v.1600€ nicht einverstanden und beziffert diese jetzt mit nur ca. 850€ welche man nach tel. Rücksprache auch direkt auszahlen würde.
Zum Vergleich wurde ein Referenzbetrieb in der Nähe herangezogen.

Angenommen Person X holt einen weiteren Kostenvoranschlag von genau diesem Referenzbetrieb ein, welcher nun auf ein Ergebnis von 1300€ kommt (alles Netto natürlich) .

Frage:
müsste die Versicherung die 1300€ jetzt übernehmen, da sie diesen Betrieb ja als Beispiel ausgewiesen hat?
Wie soll sich X jetzt verhalten? Rechtsschutzvers. besteht nicht, Anwaltskosten müsste X bezahlen.
Soll der ehem. Arbeitgeber nochmal eingeschaltet werden um die Korrespondenz zu führen?

Was wäre eure taktisch kluge Vorgehensweise ?
Vielen Dank ,
Gruß Petra

Taktisch klug wäre sich von dem Referenzbetrieb den Kostenvoranschlag geben zu lassen und die Versicherung um Übernahme der Kosten zu bitten. Nett bleiben, so lange es irgend möglich geht.
Ist das verbeulte Auto fahrtüchtig oder entsteht durch den Ausfall des Fahrzeugs ein weiterer wirtschaftlicher Schaden?

Hallo1

Vorab, es ist also rechtlich (zumindest für den AG und die VS) die Haftungsfrage ist geklärt ?
Es liegt also ein Verschulden vor, Mülltonne nicht rechtzeitig weggeräumt ?
Denn bei keinem Verschulden müsste der AG auch nie haften. Sturmschaden allein ist kein Verschulden, dagegen kannst du doch ja selbst versichern (Kasko).

Zurück zur Ausgangsfrage.
Wenn die Versicherung selbst auf eine preiswertere Werkstatt verweist, dann müsste sie m.E. nach auch deren Kosten voll tragen.
Nur offenbar hat sie gar nicht den Reparaturumfang genau ermittelt, denn der wäre ja nach deinen Worten 1300 €.
Also haftet sie gar nicht voll, reduziert auf 50 % z.B.
Warum ? Weil sie offenbar gar nicht voll haften will (oder muss, handelt es sich vielleicht um Kulanz, also Zahlung ohne Rechtsgrund ?

Sprich nochmals mit dem AG und/oder der VS und verweise auf die von VS genannte Referenzwerkstatt und deren Kosten.

MfG
duck313

Genau das war mein erster Gedanke.

Mein zweiter ist:
Bei klarer Schuldfrage geht man zum Anwalt und zeigt der „kostenbewussten“ Versicherung den virtuellen Stinkefinger.
Die Pauschalreduzierung auf mal eben 50% hört sicht nicht sehr seriös an.

Wenn man es genau nimmt, sind es fast 65,38 %. Wobei, wenn die Werkstatt die Reparatur auch durchführen soll, natürlich von Bruttopreisen gesprochen werden sollte (die 1300 sind ja netto).

Dann hat man aber die Anwaltskosten am Hals … oder müsste das der ehemalige Arbeitgeber in die Wege leiten ?

Wenn die VS zahlen muss hat man die Anwaltskosten eben nicht am Hals! Und dann kann man mal sehen wie schnell mit Anwalt auf einmal dei Schadensabwicklung vor sich geht.

Und scheinbar geht die VS davon aus, dass sie zahlen muss sonst hätte sie nicht auf den Referenzbetrieb verwiesen. ramses90

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Beanstandet werden u.a. der zu hoch berechnete Arbeitslohn
Eingangswert vor Prüfung war : 702 €
Techn. Prüfung der Vers. ergab: - 175 € (= 526€)

Lackierung vor Prüfung: 842€
Techn. Prüf. der Vers. ergab: - 196 € (= 646€)

und einige kleine Beträge wurden gekürzt

Und nochmal: ginge man zum Anwalt , wer zahlt die Kosten?

Habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt: der Arbeitgeber selbst hat den Vorfall beobachtet und daraufhin Person X informiert. In diesem Fall ist natürlich der AG an seine Versicherung herangetreten.

Dann läßt man sich vom AG die Versicherungsdaten, Schriftverkehr etc. geben die den Schadensfall betreffen und schaltet mit diesen einen Rechtsanwalt ein. ramses90

Der, der den Schaden verursacht hat.
In diesem Fall dann die Versicherung des Verursachers.

Ich möchte aber nochmal was dazu sagen:
Wie ist es denn genau zu dem Schaden gekommen? Wenn eine Mülltonne bei einem Sturm von alleine auf Wanderschaft geht, dann heißt das noch lange nicht, dass der, auf dessen Grund die Tonne stand, auch Schuld daran hat.
Deswegen wundern sich ja einige darüber, dass die Versicherung überhaupt zahlen will.
Andererseits dürfte die Schuldfrage wohl doch klar sein, denn ohne Verschulden würde die Versicherung die Zahlung komplett verweigern.

Gut, vielen Dank!

Kleine Nachfrage: muss X die Anwaltskosten zahlen ( keine Rechtsschutzvers. vorhanden )?

Die Vers. muss die Anwaltskosten sowie alle mit dem Schadensfall einhergehende Kosten, einschl. Ersatzfahrzeug (1 Klasse niedriger wie das Eigene KFZ) für den Rep.-zeitraum, zahlen. ramses90

Vielen Dank !