Hallo liebe Mitleser!
Wie würdet ihr folgenden Sachverhalt lösen:
Angenommen der PKW von Person X wurde auf dem Betriebsgelände des (ehemaligen) Arbeitgebers beschädigt (Ursache rollende Mülltonne wegen Strum).
Dieser leitet den Schadensfall mit Bild ( aufgenommen v. Person X) an seine Versicherung „N“ weiter.
X schickt einen Kostenvoranschlag v. einer Werkstatt an besagte Versicherung „N“ . Diese ist nach Prüfung, mit den Reparaturkosten in höhe v.1600€ nicht einverstanden und beziffert diese jetzt mit nur ca. 850€ welche man nach tel. Rücksprache auch direkt auszahlen würde.
Zum Vergleich wurde ein Referenzbetrieb in der Nähe herangezogen.
Angenommen Person X holt einen weiteren Kostenvoranschlag von genau diesem Referenzbetrieb ein, welcher nun auf ein Ergebnis von 1300€ kommt (alles Netto natürlich) .
Frage:
müsste die Versicherung die 1300€ jetzt übernehmen, da sie diesen Betrieb ja als Beispiel ausgewiesen hat?
Wie soll sich X jetzt verhalten? Rechtsschutzvers. besteht nicht, Anwaltskosten müsste X bezahlen.
Soll der ehem. Arbeitgeber nochmal eingeschaltet werden um die Korrespondenz zu führen?
Was wäre eure taktisch kluge Vorgehensweise ?
Vielen Dank ,
Gruß Petra