Versicherungsfall verschwundenes Kleidungsstück

Hallo Wissende,

wer kann mir ein paar Hinweise geben zu folgender Frage:

Angenommen, eine Reinigung hat ein hochwertiges Kleidungsstück verbummelt und haftet laut AGB zum Zeitwert.

a) Wenn man das Kleidungsstück in einem Weit entfernt liegendem Geschäft gekauft hat und für die Wiederbeschaffung auch wieder in dieses Geschäft fahren muss, kann man der Versicherung der Reinigung dann ebenfalls die Fahrtkosten in Rechnung stellen? Argumentation (kaufmännisch): Zeitwert = Anschaffungswert - bisherige Abschreibung, Anschaffungswert = Kaufpreis + Beschaffungskosten

b) Angenommen, durch eine einmalige Rabattaktion wurde das Stück mit Nachlass erworben, eine Wiederbeschaffung muss aber zum regulären Preis erfolgen. Ersetzt die Versicherung dass den Zeitwert auf Basis des vollen oder des reduzierten Preises?

Vielen Dank für jeden Hinweis und schon einmal ein schönes Wochenende

Ted

Nein,

das bedeutet es nicht. Du kannst ja auch nicht die USA-Reisekosten geltend machen, nur weil Du da ein T-Shirt gekauft hat.

Andererseits beutet „Wiederbeschaffungskosten“ auch mehr als der normale Neuwert, der sich nur auf den Preis der Sache bezieht.

Im Ergebnis bedeutet es wohl, dass es sich um die Neuwertkosten zzgl. einer angemessenen Pauschale für das Suchen und Bestellen der Ware handelt. Zum Beispiel Portokosten (bei Versand) oder Telefonkosten, wenn man die Sache erst mal suchen muss.

T.

Danke! Frage b) noch offen! Wer weiss noch etwas?
Danke!

Wenn Du einen Haftpflichtschaden geltend machst, mußt Du angeben, wann und zu welchem Preis Du die beschädigte Sache erworben hast. Dann wird die Abnutzung abgezogen und der Restwert ersetzt. Hast Du, wie bei einem Kleidungsstück üblich, keine Rechnung über den Kauf mehr, mußt Du Deinen Schaden glaubhaft machen, also: mit der Versicherung verhandeln.