Hallo,
welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden beim Abstellen eines PKW in einer einzelnen Garage.
Damit meine ich im einzelnen das einlegen eines Ganges
bzw.das Anziehen der Handbremse.
Kommt es zu einem Brand und die Feuerwehr kann das
Fahrzeug aus Diesen genannten Gründen nicht aus der Garage ziehen, tritt die Versicherung dafür ein?
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage oder ist das
jedem selbst überlassen?
Meine Erkenntniss aus früherer Zeit ist:
Keinen gang einlegen, keine Handbremse anziehen und im
Notfall einen Vorlegeklotz mit Schlaufe vorlegen damit
die Feuerwehr in der Lage ist den Klotz wegzuziehen.
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß Sacul1944
Hallo,
ich kann hier leider nicht weiterhelfen.
Gruß,
Micha
Hallo Micha,
trotzdem vielen Dank für deine Antwort und solltest Du es doch noch in Erfahrung bringen, dann würde ich mich über eine Antwort freuen!
Gruß Sacul1944
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Hallo,
es gibt keine Grundlagen…
stellen Sie ihr Auto weiterhin in der Garage ab und machen es mit dem Gang oder der Handbremse so wie Sie es möchten.
Gruß
Hier kann ich leider nicht weiter helfen.
Hallo,
es gibt keine Grundlagen…
stellen Sie ihr Auto weiterhin in der Garage ab und machen es
mit dem Gang oder der Handbremse so wie Sie es möchten.
Vielen Dank für Ihre Mitteilung
Gruß Sacul1944
Gruß
Hier kann ich leider nicht weiter helfen.
Auch Ihnen vielen Dank für Ihre Mitteilung
Gruß Sacul1944
Hallo Sacul1944,
mir sind aus Versicherungstechn. Sicht keinerlei Vorschriften in dieser Hinsicht bekannt.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Vielen Dank für Deine Bemühungen, habe ähnliche Antworten erhalten.
Gruß Sacul1944
…
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Vielen Dank für Ihre Bemühung
Gruß Sacul1944
Bitte!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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www.thomas-wolter.eu
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Vielen Dank für Ihre Bemühung
Gruß Sacul1944