Versicherungsfrage

Hallo

Hausratversicherung:
ist in der Hausratversicherung auch Umzüge enthalten?

Haftpflicht / Hausrat:
wenn man eigenes GErüst verleiht und es passt etwas. Wer ist dafür dann zuständig?

Hallo,

am Tag des Umzuges sind die Sachen in der alten sowie in der neuen Wohnung und während des Transportes gegen die versicherten Gefahren versichert.

Gehe davon aus, dass du schreiben wolltest, es passiert was mit dem Gerüst ?
In welche Richtung denkst du dabei ?
Gerüst fällt um und beschädigt was, oder Gerüst stürzt ein ???

zu 1.: Danke. der Umzug muss also nicht gemeldet werden. und wenn ein Freund an diesem Tag etwas beschädigt, muss er es nicht seiner Haftpflicht melden, sonder ich meiner Hausrat … gut zu wissen.
zu 2.: ja Gerüst fällt um … beschädigt was, es passiert jemandem was usw.

Hallo,

zu eins:
Wenn der Versicherte auszieht, ist sein / ihr Hausrat auch abgesichert. Sowohl die alte als auch die neue Wohnung ist für eine Übergangszeit versichert. Der Versicherungsschutz gilt nach zwei Monaten nur noch für die neue Wohnung. Der Versicherungsnehmer muss seinen Versicherer über den Umzug informieren.

Zieht der Versicherte in eine größere Wohnung oder gehört sie zu einem anderen Tarifgebiet, kann der Versicherer den Beitrag neu berechnen. Der Versicherte darf bei einer Beitragserhöhung kündigen.

zu zwei:
kann ich nicht sicher beantworten.

Gruß Mario

Beim Umzug ist der Hausrat auch in der neuen Wohnung versichert - im Rahmen der bisherigen Police. eine Transportversicherung ist nicht enthalten.
Der vericherer muß über die neue Wohnung informiert werden.

Der Entleiher des Gerüstes haftet für die geliehene Sache gemäß BGB. Durch seine haftpflicht sind aber Schäden am Gerüst wohl nicht mitversichert
Mfg Febud

Hallo Stefan Gö!

Umzüge sind nicht in der Hausratversicherung nicht enthalten, ich nehme an Sie meinen etwaige Transportschäden die an dem Hausrat während des Umzuges geschehen können? Nein, hier sollte ein Transportunternehmen, sofern beauftragt, eine gesonderte Transportversicherung haben.

Ist eine Glasversicherung in der Hausrat enthalten, kommt diese auch für Glasbruchschäden an dem Transportgut auf, die beim Umzug geschehen.

Außerdem ist Ihr Hausrat bedingungsgemäß an beiden Versicherungsorten (neue & alte Wohnung) gegen die allg. Gefahren: Leitungswasser, Feuer, Einbruch-Diebstahl u. Vandalismus und Sturm und Hagel, meine bis zu 2 Monaten während des Umzuges versichert.

Anhand der versicherten Gefahren können Sie erkennen, das einfaches Kaputtgehen während des Umzuges nicht versichert ist.

Wenn Sie Wert darauf legen auch diesen möglichen Schaden beim Transport abzusichern, dann können Sie dies bestimmt über einen geringen Beitrag bei Ihrem Versicherer vereinbaren.

Zum 2. Punkt

Mit dem Gerüst, passieren kann viel, kommt nur darauf wem und wo es passiert…? Wenn Sie z.B. einem Freund ein Gerüst ausleihen, spricht man von Gefahrübertragung und alles was dieser Freund damit an Schäden verursacht, ist auch sein Verschulden.

(Ausnahme ist hier das Verleihen von zulassungspflichten Fahrzeugen, hier greift immer die Haftpflicht des Fahrzeuges selbst, also die eigene.)

Ist das Gerüst allerdings selbst von einem Schaden betroffen, sprich beschädigt, völlig zerstört oder gar geklaut worden, dann können Sie Ihren Freund für diesen Schaden nicht haftbar machen, denn geliehene und vermietete Gegenstände, sind nicht Gegenstand der Haftpflicht.

Sofern ein Gerüst an einem Haus aufgestellt wird, sollte der Hausratversicherer darüber informiert werden, da das Einbruch Risiko dadurch steigt. Sofern ein Einbruch über das Gerüst passiert, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Hoffe ich konnte helfen? Bitte stellen Sie Ihre Fragen etwas präziser, oder schildern kurz den Hergang, vielen Dank! :smile:

Mit freundlichen Grüßen

Oracel

umzug: ihr hausrat ist während eines umzuge für 3 monate in der alten und neuen wohnung versichert. beschädigen sie selber was während des umzuges ist es ein eigenschaden und nicht versichert. helfen andere und lassen die was fallen, sollten diese personen gefälligkeitsschäden in ihrer haftpflicht versichert haben.

gerüst: wenn sich jemand ihr gerüst ausleiht und er baut es z.b. falsch zusammen und es bricht zusammen und er stürzt, dann ist er selber schuld. ist das gerüst beschädigt und sie wussten davon, haben dem leiher dies aber nicht gesagt und er stürzt deswegen, dann kann man sie haftbar machen. inwiefern dann die haftpflicht zahlt, wird dann geprüft.

am besten, sie setzen sich in versicherungsfragen mit ihrem vertreter in verbindung. der verdient durch ihre verträge schließlich auch seinen lohn und muss auch für fragen da sein, nicht nur zum versicherungen verkaufen. außerdem kann man nicht bei allen versicherungsfragen für jede gesellschaft genau antworten, weil jeder einen unterschiedlichen versicherungsumfang hat.

ich hoffe, ich konnte ihnen erstmal helfen.

lieben gruß

Hallo,
was soll den beim Umzug versichert sein?
Deine Hausratversicherung geht mit Dir in deine neue Wohnung, wenn du dann dort bist musst du die qm die
sich geändert haben bei der Versicherung angeben, je nachdem wird es dann günstiger oder teurer, und in
der Hausratvers. sind auch gemäß den Bedingungen die
Gefahren Feuer, Einbruch, Diebstahl und Leitungswasserschäden versichert.
Das jetzt hier schriftlich im einzelnen noch zu präzisieren wäre zu viel, da müsstest du deine Frage schon etwas genauer stellen um was es hier genau geht.

Wenn Du ein Gerüst verleihst dann ist es in deinen Versicherungen nicht enthalten, es sei denn du hättest
eine entsprechende Gerbliche Versicherung und hättest
das alles mit eingeschlossen.
In einer Privathaftpflicht in Deutschland ist immer und
bei allen Gesellschaften Sachen die gemietet, gepachten, und geliehen sind vom Schutz ausgeschlossen.

Hallo

Hausratversicherung:
ist in der Hausratversicherung auch Umzüge enthalten?

Hallo Stefan,

versichert sind Feuer,LW, St./H.-meinst Du diese Schäden oder wenn beim Umzug was zu Bruch geht…dann haftet die Umzugsfirma, die haben bzw. müssen sogar eine Umzugs-und Transportpolice abgeschlossen haben.:

Haftpflicht / Hausrat:
wenn man eigenes GErüst verleiht und es passt etwas. Wer ist
dafür dann zuständig?

Wenn alles passt, dann gibts doch auch kein Problem. Du mußt eine konkrete Schadensituation beschreiben, die da in Deinen Gedanken ist, dann kann Dir geholfen werden

  1. Hausrat Bei den meisten Versicherer ist der Hausrat bei Umzügen versichert bis 1 Monat für beide Wohnungen, von wo der Hausrat umzieht.
  2. Also wenn verleihen…in den Versicherungsbedingungen ist immer ausschluß gemietet und geliehen, verliehen…
    2b. Wenn es jemand anderes hat,selber Aufbaut dann ist auch dieser in der Haftung.Außer Sie haben einen Gewerblichen hintergrund dann sieht es wiederum anders aus.
    MFG B.B

Hallo, Ihre Anfrage ist zu allgemein, bitte Fragen genauer stellen.
MfG firefox

Hausratversicherung:
ist in der Hausratversicherung auch Umzüge enthalten?

In der Hausratversicherung sind Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden mitversichert - aber keine Umzugsschäden. Beschäftigen sie einen Umzugsdienst oder Helfer, so können sie Diese unter Umständen haftbar machen.

Haftpflicht / Hausrat:
wenn man eigenes GErüst verleiht und es passt etwas. Wer ist
dafür dann zuständig?

Immer derjenige, der Schuld hat. Hier gilt schlichtweg das BGB (§823). Derjenige der Schuld ist, könnte den Schaden mit einer Haftpflichtversicherung decken.

Hallo

Hallo Stefan Gö.

Hausratversicherung:
ist in der Hausratversicherung auch Umzüge enthalten?

Die Frage kann ich nicht eindeutig zuordnen. Ich versuche sie mal in zwei Richtungen zu beantworten:

  1. Wenn umgezogen wird und das Umzugsgut wird auf dem LKW durch Feuer vernichtet (Fahrzeug gerät in Brand), ist es über die Hausratversicherung versichert.

  2. Ab dem Umzugstag ist der Hausrat in der Wohnung versichert aus der ausgezogen wird UND der Hausrat ist auch versichert in der Wohnung, in welche eingezogen wird. Dieses gilt für maximal zwei Monate! Den Umzug sollte man seinem Versicherer melden. Warum? Weil es eine Gefahrenerhöhung ist und die muss dem Versicherer immer angezeigt werden, auch wenn sie nur befristet ist. (Gilt z.B. auch dafür, wenn ein Gerüst um das Haus aufgebaut wird, solange das Gerüst steht.)

Haftpflicht / Hausrat:
wenn man eigenes GErüst verleiht und es passt etwas. Wer ist
dafür dann zuständig?

In den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung“ (AHB) steht folgendes unter „Ausschlüsse“: „Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.“
D.h. in diesem Fall, wenn das privat verliehene Gerüst beschädigt wurde, muss die Versicherung dafür nicht einspringen.
Diesen Schaden muss der Schädiger aus eigener Tasche begleichen.
In den „Tarifbestimmungen“ können (je nach Versicherer), auch Ausnahmen bestehen. Bitte unter „Tarifbestimmungen“ und/ oder „Besondere Bedingungen“ nachsehen.

Gruß
Winni

Hausratversicherung:
Sofern der Umzug bei der Versicherung angezeigt ist, besteht während der Dauer des Umzuges an beiden Orten Versicherungsschutz.

Haftpflicht:
Im Regelfall ist der Schadensverursacher haftpflichtig.

Aufgrund der unkonkreten Fragen kann keine konkretere Antwort erfolgen.

…die Sache ist im Prinzip gut beschrieben in den Unterlagen. Ich würde diese im Detail lesen und ggf. Nachfragen bei der Versicherung, da letztendlich im Vertrag die Regelung ist und bei anderen Versich. anders geregelt sein kann.
Mfg.
Bulo

du musst mal in deinen bedingungen schauen soviel ich weiss wenn man etwas verleiht ist man selbst schuld die versicherung bezahlt in einem solchen fall nichts: