Versicherungsfrage

Wenn man zur Miete wohnt und ein Gast des Mieters beschädigt einen Gegenstand schwer, der mit vermietet wurde, wie und was muß gemeldet werden ?
Nur dem Vermieter, oder auch nicht ?
Nur der Versicherung?Welcher?
Oder Beiden?

Vielen dank für die Antwort schon im vorraus.

Verursacher meldet es seiner Haftpflicht Versicherung, diese gleicht den Schaden entweder an den Mieter aus, falls dieser seinen Vermieter bei der Angelegenheit außen vor lassen will, ansonsten dem Vermieter. Ich hatte die gleiche Situation und habe es lieber selbst geregelt, ging dabei um eine Glasscheibe an der Eingangstür, mein Vermieter weiß gar nicht was passiert ist.

Zuerst mal dem Eigentümer . In Deinem Fall anscheinend der Vermieter . Dann der Versicherung falls eine Versicherung besteht die solche Schäden ggf.übernehmen würde . z.B. einer Haftpficht-Versicherung desjenigen der den Schaden verürsacht hat .
PS.: eine gute Haftpficht-Versicherung ist eine der Wichtigsten für Jeden . Ich schreibe das obwohl ich ein absoluter Gegner von Versicherungen bin weil die fast immer versuchen sich um Ihre zugesagten Leistungen zu drücken .

Hallo,

eine direkte Meldepflicht gibt es nicht. Aber je nach Schaden ist es sinnvoll den Vermieter darüber zu informieren. Bsp.: Beschädigung von Dachfenster, diese sind meist von Velux und entsprechend teuer. Da von der Versicherung in der Regel zwar das Fenster aber nicht der Einbau übernommen wird, kommt so mancher auf die Idee etwas billiges einzubauen. Bei Kündigung des Mietverhältnisses kann es dazu kommen, dass der Vermieter dann aber sagt, dass er das Fenster als will. Dann muss dieses auf eigene Kosten geändert werden.
Es ist als günstiger Schäden bzw. deren Reperatur mit dem Mieter abzusprechen.

Hier greift normalerweise die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Hat er keine bzw. ist nicht zahlungsfähig, kann u.U. die eigene Hausratversicherung dafür aufkommen.
Der Mieter muss seiner Versicherung nicht bescheid sagen, da der Schaden durch andere entstanden ist.

Gruß
Silja

Die Haftpflicht des Gastes muß informiert werden. Und wenn der mit vermietete Gegenstand irreperabel geschädigt ist, muß es der Vermieter auf jeden Fall erfahren!

Hallo Zusammen,
also der entstandene Schaden muss bei der privaten Haftpflichtversicherung des Gastes gemeldet und beschrieben werden. Gleichzeitig solltet ihr den Vermieter in Kenntnis setzen, da er sowieso von der Versicherung angeschrieben wird.
Beste Grüße
forstartup.de

Hallo Karinx,
hofffentlich hat Dein Gast eine gute Haftpflichtversicherung, denn die müsste eigentlich für des Schaden aufkommen. Es muss immer der Schadenverursacher für die Beseitigung sorgen, bzw. zahlen. Also, dieser Versicherung Melden und den Schadenhergang erläutern. Unabhängig davon solltest Du aber Deinen Vermieter in Kenntnis setzen, schon um des guten Verständnisses willen. Es sollte wissen, dass eine seiner Sachen beschädigt worden ist.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo Karinx,
ich bin kein Schadenabwickler.
Als derjenige der den Schaden verursacht hat würde ich natürlich meine eigenen Haftpflichtversicherung informieren.
Darüberhinaus sollte auch der Mieter seine Haftpflicht informieren.
Dann sollte der Vermieter Bescheid wissen. Ob der das seiner Versicherung auch noch meldet darf der dann selber entscheiden.
Hilft das weiter?
MfG

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Hallo,

Ich würde es zuerst meiner Hausratversicherung melden und nach deren Antwort den Vermieter Informieren.

Gruß Bukatcho

Dem Vermieter muss es gemeldet werden, es ist ja trotz Vermietung sein Eigentum und der Vermieter kann es ggf auch seiner Versicherung melden. Und derjenige der die Sache beschädigt hat muss es seiner Haftpflichtversicherung melden, diese müsste für den Schaden aufkommen. Welche Versicherung noch in Frage kommt kann ich ohne nähere Beschreibung, Ursache, Gegenstand nicht sagen.

Beiden melden. Haftpflichtversicherung.

Dem Vermieter als Geschädigtem/Eigentümer der Sache muss es gemeldet werden, damit dieser seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann. Möglicherweise sind ja auch Vorkehrungen zu treffen, damit die Mietsache/das Gebäude nicht noch Folgeschäden erleiden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Und wenn der Schadensverursacher (also der Gast des Mieters) eine Privathaftpflichtversicherung hat, die dafür einsteht, dann könnte der Gast es seiner Versicherung melden - die haben dann auch entsprechende Formulare - z.B.:
http://www.assego.de/img/PDFs/Formulare/Versicherung…

Im Idealfall wickelt das dann die Versicherung für den Schadensverursacher direkt mit dem Geschädigten ab. D.h. der Geschädigte muss dann z.B. auch Wert/Anschaffungskosten gegenüber der Versicherung belegen.

Letzendlich auch der Mieter mitverantwortlich, da er gegenüber seinem Vermieter eine Anzeigepflicht für Mängel/Schäden an der Mietsache hat. Spätestens bei Mietende wäre dann auch der Mieter direkt dem Vermieter auf Schadensersatz verantwortlich, falls der Schaden nicht schon vorher gemeldet/behoben worden war.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html

Hallo,

das kommt wie immer darauf an,was kaputt/beschädigt ist.
Ist es Beispielsweise die Badewanne und es sie muss ausgetauscht werden, ist das ein baulicher Eingriff der dem Vermieter natürlich gemeldet und erklärt werden muss,da man Veränderungen am Mietobjekt machen würde.

Es kommt also darauf an ob es das Mietobjekt betrifft das beschädigt wurde,denn dann hat der Vermieter ein Anrecht darauf das zu erfahren.

Ich würde es meiner Haftpflicht melden wenn ich woanders etwas kaputt gemacht habe,denn dafür Haftet diese ja an meiner Stelle. Sicherheitshalber würde ich bei meiner Hausratversicherung an Ihrer Stelle noch nachfragen ob eine offizielle Schadensmitteilung auch bei ihnen sinnvoll wäre. Sicher ist sicher.
Manchmal tritt auch diese in solchen Fällen ein.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Was denn für einen Gegenstand?

Hi!
In dem Fall meldet der Mieter dem Vermieter die Situation und der Beschädiger meldet es seiner Haftpflichtversicherung. Als Geschädigten gibt er den Vermieter an.
Den beschädigten Gegenstand nicht entsorgen oder verändern bis die Haftpflicht reguliert hat!
Das Geld sollte dann direkt von der Haftpflicht an den Vermieter überwiesen werden.

Dem Vermieter, das gebietet der Anstand und der Versicherung, wenn du dann noch zeit hast, dann solltest du zusätzlich hoffen, dass die versicherung alles glaubt und zählt, die des kaputtmachest. Deine Vers. Würde nicht zählen, gemietete Sachen sind nicht versichert.

Hallo Karin,
Du mußt niemanden etwas melden. Der Schadenverursacher muß den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden und Du solltest Fotos und Kostenvoranschlag dem Schadenverursacher zur Verfügung stellen und ihn auffordern, den Schaden zu bezahlen o. seiner Versicherung zu melden. Dann meldet sich die Versicherung bei Dir und wird Dir ein Formular-Schadenanzeige zusenden, welches Du gewissenhaft ausfüllen mußt.
Ja und dann reichst Du die Rechnung vom Handwerker direkt bei denen ein. Die sollen an Dich oder dem Handwerker auszahlen. Das war`s.
Gruß WB