Hallo,
das kommt wie immer darauf an,was kaputt/beschädigt ist.
Ist es Beispielsweise die Badewanne und es sie muss ausgetauscht werden, ist das ein baulicher Eingriff der dem Vermieter natürlich gemeldet und erklärt werden muss,da man Veränderungen am Mietobjekt machen würde.
Es kommt also darauf an ob es das Mietobjekt betrifft das beschädigt wurde,denn dann hat der Vermieter ein Anrecht darauf das zu erfahren.
Ich würde es meiner Haftpflicht melden wenn ich woanders etwas kaputt gemacht habe,denn dafür Haftet diese ja an meiner Stelle. Sicherheitshalber würde ich bei meiner Hausratversicherung an Ihrer Stelle noch nachfragen ob eine offizielle Schadensmitteilung auch bei ihnen sinnvoll wäre. Sicher ist sicher.
Manchmal tritt auch diese in solchen Fällen ein.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Mit freundlichen Grüßen,