Angenommen die Frau eines privat krankenversicherten Ehemanns arbeitet und ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Die Frau kündigt Ihren Job und ist arbeitslos.
Wo ist die Frau versichert, bzw. wer übernimmt die Beiträge ?
- Frage wie würde es sich mit dem mitversicherten Kind verhalten ?
Danke und Gruß
Jochen
Hallo Jochen,
bei Bezug von ALG I bleibt sie weiter gesetzlich versichert. Wie es bei Hartz IV dann aussieht, weiß ich nicht.
Wieso ist das Kind noch familienversichert? Im Normalfall hat der privat versicherte Partner das Kind auch privat zu versichern, wenn nicht der gesetlich versicherte Partner mehr verdient …
Damit sollte auch die Antwort klar sein: privat versichern.
Gruß
Ijon_Tichy
Hallo Tichy,
dieser Teil deiner Antwort ist falsch!
Wieso ist das Kind noch familienversichert? Im Normalfall hat
der privat versicherte Partner das Kind auch privat zu
versichern, wenn nicht der gesetlich versicherte Partner mehr
verdient …
Damit sollte auch die Antwort klar sein: privat versichern.
Solange der privat versicherte Partner nicht über der Beitragsbemessungsgrenze(3525 Euro) verdient können Kinder familienversichert bleiben.
Viele Grüße
Ralf
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Erstmal Danek für die erste Antwort.
Den zweiten Teil hab ich wohl nicht vollständig ausformuliert.
Das besagte Paar ist aktuell nicht verheiratet, könnte es in Zunkunft aber mal sein. Deshalb ist das Kind bei der Frau mitversichert.
Wieso ist das Kind noch familienversichert? Im Normalfall hat
der privat versicherte Partner das Kind auch privat zu
versichern, wenn nicht der gesetlich versicherte Partner mehr
verdient …
Damit sollte auch die Antwort klar sein: privat versichern.
Hallo,
da keine offizielle Heirat vorliegt ist auchg eine kostenlose (noch)
Mitversicherung nicht möglich. Die Frau hat nur die Möglichkeit sich
freiwillig in der bisherigen gesetzlichen Kasse weiterzuversichern oder
ebenfalls als eigenständige Versicherte in die PKV zu wechseln.
Gruss
Günter Czauderna
Nachtrag
Hallo,
wenn Leistungen vom Arbeitsamt bezogen werden ist natürlich die
Pflichtversicherung bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse
vorrangig.
Gruss
Czauderna
Hallo Jochen!
Die Ehefrau ist gesetzlich vers. mit den Kinder? Um genauer Auskunft zu geben muss ich mehr Informationen haben.
Wenn sie nun den Job kündigt, würde sie vom Arebitsamt eine Sperre bekommen. Dann wäre sie offiziell Arbeistlos und wäre wie vorher auch versichert.
Will sie nur Hausfrau, ist sie versicherungsfrei. Das heisst sie kann freiwillig in der GKV bleiben oder sich privat versichern.
Die Kinder, so wird es eigentlich gesagt, sollen bei dem Hauptverdiener mitversichert sein.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!
Lg
Björn Bause
Hallo Björn,
hats Du bei der Antwort bedacht, dass die beiden nicht verheiratet
sind. Die Kinder hätten dann immer Fahi-Anspruch bei der Mutter
in der GKV (Sorgerecht vorausgesetzt).
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter!
Warum gehst Du davon aus das sie nicht verheiratet sind? Es ist die Rede von Ehemann. Und etwas gegenteiliges ist nicht zu finden.
Aber deshalb habe ich gesagt, dass ich mehr Information brauche. Da es mehrere Lösungsmöglichkeiten gibt.
Sollten die beiden nicht verheiratet sein, stellt sich die Frage doch auch nicht.
Lg
Björn
Hallo Björn,
schau mal etwas weiter unten nach, da hat er es präzisiert -
derzeit aktuell nicht verheiratet !!
Gruss
Günter