Hallo!
Uns wurden am helligten Tag im Oktober 2010 zwei Fahrräder aus unserem Fahrradschuppen gestohlen. Die Fahrräder und der Fahrradschuppen waren nicht verschlossen. Wie sieht es mit einer Entschädigung durch meine Versicherung aus. Habe die Fahrräder durch meine Hausratvers. versichert.
Mit freundlichen Grüssen:
Hallo,
das sieht relativ schlecht aus, denn Fahrräder sind zwar am Versicherungsort (auch Schuppen!) auch versichert, wenn man nicht die sog. Fahrradklausel 7110 mit vereinbart hat, wenn allerdings der Schuppen offen war, dann liegt kein sog. Einbruchdiebstahl vor und nur genau der ist mitversichert. Der einfache Diebstahl ist nur in sehr aktuellen und guten Policen versichert und dann auch meist mit diversen Einschränkungen.
Hier sehe ich daher schlecht Chancen für eine Erstattung!
Gruß aus Berlin
Alexander Haid
Hi Herr Kranenburger,
der Schuppen war verschlossen und die Fahrräder sind grundsätzlich in der Police versichert gewesen?
Gruss…Mark
[email protected]
Halle Kraneburger,
wurde der Fahrradschuppen aufgebrochen? Gibt es Einbruchspuren? Wurde unverzüglich Anzeige erstattet?
Dann wäre der Schaden versichert.
Wenn die Fahrräder einfach so mitgenommen wurden (Tür auf Fahrräder raus und weg) wäre es nicht versichert.
Lg Tim
Hallo,
seltsame Frage, hier…
Wenn Fahrraddiebst. mitversichert ist, sieht´s wohl dementsprechend gut aus, mit Entschädigung…
Heißer Tipp: die konkrete Hausratvers. fragen / Schaden dort melden