entweder wird es entsorgt oder der Geschädigte behält es.
Ich verstehe zwar nicht ganz, was Sie mit dem Altgerät wollen, aber vom Grundprinzip her müssten Sie (bzw. ihre Haftpflichtversicherung) ein Anrecht auf das Altgerät haben, da diese ja auch ein Ersatzgerät bezahlt hat. Hat die Versicherung das Altgerät, so haben Sie keinen Herausgabeanspruch.
Im Normalfall geht das an die Versicherung über, sofern gewünscht.