Versicherungsfrage- Was passiert mit alt Gerät

Hallo, ich habe einen Versicherungsfall.
Habe ein Bildschirm beschädigt, meine Haftpflichtversicherung würde den Schaden übernehmen.
Und den Bildschirm ersetzen. Nun ist die Frage was passiert mit dem alten beschädigten Gerät? Bekomme ich dass oder darf das der Geschädigte behalten?

Der Schaden wurde ja ersetzt. Dann steht der Versicherung die den Schaden beglichen hat das beschädigte Gerät zu. Also mit der Versicherung absprechen ob Sie Ansprüche auf Zusendung der beschädigten Sache erhebt. Viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg

Gibts dazu irgend eine rechtliche Grundlage?
das wäre sehr sehr hilfreich.

Und schon mal danke für die schnelle Antwort

Der Geschädigte hat das Anrecht auf „Wiederherstellung des alten Zustandes“. Das steht im BGB. Ich kann aber keine Paragrafen nennen.Er hat jedenfalls nach Regulierung des Schadens kein Recht mehr auf das beschädigte Gerät. Wenn der Geschädigte darauf besteht scheint es sich um einen leicht zu reparierenden Schaden zu handeln. Es sieht dann so aus als wenn sich der Geschädigte bereichern wollte.Darüber sollte dann ihre Versicherung auch informiert werden.

Gibts dazu irgend eine rechtliche Grundlage?
das wäre sehr sehr hilfreich.

Und schon mal danke für die schnelle Antwort

Wenn überhaupt derjenige, der den Schaden bezahlt. Also die Versicherung, was aber nicht üblich wäre. Eigenartige Einstellung: Erst kaputt machen und dann einsacken wollen?

Das wird normalerweise Eigentum der Versicherung.

Meistens verzichtet der Versicherer aber darauf.

Guten Tag! Manchmal wollen die Versicherer die Gerätschaften in Augenschein nehmen. Würde auf alle Fälle warten, bis der Fall abgeschlossen ist.
MfG

Okay, danke an alle, Die frage ist jetzt nur was passiert mit dem Gerät, wenn die Versicherung das Gerät nicht will. Bekommt das der der es Kaputtgemacht hat oder darf es der behalten dem es gehört hat, auch wenn er ein neues Gerät bekommen hat.

???
Sorry, aber das ist doch keine Versicherungsfrage sondern eine Frage der Abfallentsorgung. Außerdem sind wir eher Anlageberater als Versicherungsexperten. Daher hier leider keine Antwort.

Hallo, meiner Auffassung nach sollte die Frage an die Versicherung gerichtet werden. Die hat das Gerät ja nun praktisch gekauft. Ich kann mir vorstellen, dass die Kosten der Entsorgung auch zu Buche schlagen können. Die Rechnung ist jedoch mit dem „Wirt“ zu machen.

Bei Elektronik- Versicherungen ist das Gerät häufig einzusenden und weg ist es (das steht der Versicherung, die zahlt auch zu!).

Mit der Regulierung eiens Total-Schadens gehen die Eigentumsrechte normalerweise an die versicherung über.
Es sei denn es wird ein Restwert abgezogen.Mfg Febud

Hallo,
der gehört offiziell der bezahlenden Versicherungsgesellschaft. Da kann man fragen, was damit geschehen soll. Meist wollen die die beschädigten Teile nicht. Schriftlich geben lassen.
VG WB

…m.E. gehört es immer noch dem Geschädigten, der hat ihn schließlich auch einmal bezahlt!

Okay, danke an alle, Die frage ist jetzt nur was passiert mit
dem Gerät, wenn die Versicherung das Gerät nicht will. Bekommt
das der der es Kaputtgemacht hat oder darf es der behalten dem
es gehört hat, auch wenn er ein neues Gerät bekommen hat.

Vielleicht sollte ich die Sachlage nochmal klarstellen weil es doch einige Verwirrung gibt. Es ist so der Bildschirm ist noch vollkommen funktionstüchtig. Er hat nur einen Kratzer im Display. Die Versicherung wird vorraussichtlich den Schaden komplett regulieren. Da der Schaden nicht zu reparieren ist.

Nun ist die Situation, dass es zwischen mir (der den Schaden verursacht hat) und einem anderen (der Geschädigte, der von meiner Versicherung einen neuen Bildschirm bekommt) Steit gibt, wer den beschädigten Bildschirm bekommt. Ich bin der meinung ich bekommen ihn, das der Geschädigte ja den Schaden ersetzt bekommt.

Egal, wenn Du den Schaden bezahlst -von Deinem Geld-dann hast Du einen Anspruch, wenn Deine Gesellschaft bezahlt, dann hat die Anspruch; Du hast dann gar keinen Anspruch-kannst Du nur mit der Gesellschaft und dem Geschädigten klären.

Das solltest Du am einfachsten Deinen Haftpflichtversicherer fragen. Normalerweise gehört dem das defekte Gerät, denn er ersetzt es ja auch.
Doch kann es auch sein das die dankend abwinken, weil die das defekte Teil gar nicht im Eigenbestand haben wollen.
Also einfach mal bei denen nachfragen.
Gruß
Heiko

Servus,
Nein keiner, das gehört jetzt nach der Schadensregulierung der Versicherung. Die hat ja den Schaden bezahlt.

Ich kenne die keine gesetzliche Regelung hierfür.
Wer soll Interesse an einem kaputten Bildschirm haben?
Ich denke, Du solltest Dich einfach mit dem Geschädigten einigen.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo … ,
das gehört der Haftpflichtversicherung. Denn die hat das bezahlt.
Setze dich mit der in Verbindung, und frage was mit dem Ding paaaieren soll.
Ob der geschädigte das entsorgen soll.
OK?
Gruß, Egon

Die Versicherung wird in der Regel nichts dagegen sagen, dass man ihn behält, aber wahrscheinlich hätte die Versicherung ein Anrecht darauf. Einfach nichtts machen und das Ding erst mal behalten.