Angenommen, jemand führe ein Auto, etwa einen VW-Golf, das lt. Liste keinen Wert mehr hat.
Dieses Auto wäre allerdings gut gepflegt, verkehrssicher und TÜV-abgenommen, so dass ohne Weiteres angenommen werden kann dass der nächste TÜV-Termin ohne größere Kosten bestanden werden würde.
Was müsste, im Falle eines fremd verschuldeten Schadens, die gegnerische Versicherung auf jeden Fall bezahlen?
Es geht lediglich um eine theoretische Diskussion.
Angenommen, jemand führe ein Auto, etwa einen VW-Golf, das lt.
Liste keinen Wert mehr hat.
Dieses Auto wäre allerdings gut gepflegt, verkehrssicher und
TÜV-abgenommen, so dass ohne Weiteres angenommen werden kann
dass der nächste TÜV-Termin ohne größere Kosten bestanden
werden würde.
Was müsste, im Falle eines fremd verschuldeten Schadens, die
gegnerische Versicherung auf jeden Fall bezahlen?
viel text, wenig information. kann der geschädigte seinen schaden belegen? darum geht es und um nichts anderes.
Was müsste, im Falle eines fremd verschuldeten Schadens, die
gegnerische Versicherung auf jeden Fall bezahlen?
viel text, wenig information. kann der geschädigte seinen
schaden belegen? darum geht es und um nichts anderes.
Nein, es geht darum, was die gegnerische Versicherung im Falle eines fremd verschuldeten Schadens auf jeden Fall bezahlen müsste! Klare Frage! Und wenn Du darauf keine Antwort weißt, dann gib doch einfach keine! Das nervt!
hallo ,
dann gibts nur eins, ein wertgutachten machen lassen und zwar vorher, und dann über diesen wert eine vollkasko abschließen wenn das kfz so ein gepflegtes enzelstück ist.
h.
Wenn man davon ausgeht, dass der Fragesteller uneingeschränkt zurechnungsfähig ist, wovon ich ausgehe, was soll dann das Gutachten bewirken? Der Geschädigte kann dann schwarz auf weiß belegen, dass der Sachschaden 0 EUR beträgt - und dann??
Dass 98% aller sog. Wertgutachten an sich wertlos sind (schönes Wortspiel), lasse ich hier mal außen vor.