Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo
Vllt kann mir jemannd von Euch bei meiner Frage helfen.
Ich hatte vor ein paar tagen ein Bekannten zu Besuch und der hatte die Tochter (8 Jahre ) von seiner Freundin mit welche sich bei mir auf einen neuen LCD Fernsehgerät mit ihren Namen geschrieben mit Kugelschreiber verewigt hat, der schriftzug ist zu sehen.
jetzt würde ich gerne mal wissen welche versicherung übernimmt diese sache die mutter hat keine, mein Bekannter hat eine Private Haftpflicht, ich hab eine Private Haftpflicht und beim Kauf des gerätes eine zusatzversicherung zum absichern von geräteschäden abgeschlossen.
mit besten Dank für die Hilfe im vorraus wünsche ich ein Schönes WE
Leben Dein Bekannter und seine Freundin zusammen?? Wenn ja, kann es seine private Haftpflichtvers. übernehmen. Wenn nein, ist es dumm von der Mutter, keine zu haben.
Ob Deine Zusatzversicherung diese Art Schäden übernimmt musst Du bei den Bedingungen nachlesen können. Deine private Haftpflichtvers. übernimmt diesen Schaden nicht, da es sich ja um Dein Eigentum handelt.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
lg
doris
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Je nach Bedingungswerk kommt dafür die:
Haftpflichtversicherung deines Bekannten auf!
Gruß Reiner
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Hallo, lieber Salewski,
die einzige Möglichkeit ist die PHV Deines Bekannten. Er könnte die Aufsichtspflicht für das Kind übernommen und verletzt haben. Dazu mußt Du aber noch näher darauf eingehen, wie es zu der „Tat“ (es gibt ja nun wirklich Schlimmeres) kommen konnte, denn weder Eltern noch sonstige Betreuungspersonen können und müssen eine 8-jährige ständig im Blick haben.
Laß mich bitte wissen, mit welcher Versicherung Du nun verhandelst und wie die sich stellt; ganz einfach wird es sicher nicht werden, etwa eine neue Flimmerkiste „herauszuschinden“ 
Gruß, Hein Helmer
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Das sieht schlecht aus. Die Geräteversicherung scheidet aus. Die kommt nur für technisch bedingte Schäden auf. Deine eigene Haftpflicht nur für Schäden die du anderen zufügst. Das die Kindesmutter keine Haftpflichtversicherung besitzt ist sträflicher Leichtsinn. Allerdings würde deren Haftpflicht in diesem Falle auch nicht leisten, da sie die Aufsichtspflicht für das Kind in die Hände eines Dritten gegeben hat. Da dieser Dritte, dein Bekannter, diese Aufsichtspflicht aber freiwillig ohne Verpflichtung eingegangen ist, ist dessen Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht zur Zahlung verpflichtet. Erschwerend kommt hinzu, dass das Kind mit 8 Jahren geschäfts- und strafunmündig ist. Wenn es also einen Schaden anrichtet, ohne dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, bleibt der Geschädigte stets auf diesem Schaden sitzen, den ersetzt niemand.
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Guten Morgen,
das sieht schlecht für Sie aus! Die Mutter des Kindes müsste eine Privat Haftpflichtversicherung haben die das regulieren würde!!Ihre Versicherung fällt aus weil das Gerät Ihr Eigentum ist!
Gruss
Bernd
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Hallo,
der Kumpel muss die Aufsichtspflicht über das Kind gehabt haben und angeben, dass er die Aufsichtspflicht verletzt hat - wichtig, denn nur dann haftet er.
Und nur wenn er selbst für etwas haftet, kann seine Privathaftpflicht dafür entschädigen. Also nochmal: ganz wichtig: angeben, dass er die Aufsichtspflicht hatte und diese verletzt hat, weil er z.B. eine zu lange Zeit nicht nach dem Kind geschaut hat. Was in diesem Fall zu lange ist hängt vom Kind ab, dh. es kommt darauf an, wie oft man nach ihr hätte schauen müssen - wie weit ist ihre Einsicht und Selbstständigkeit.
Bzgl. der Zusatzversicherung kann ich mich nicht äußern, da benötige ich nähere Angaben.
Im übrigen gilt in der Regel für Privathaftpflichtversicherungen, dass Versicherungsschutz für alle im gleichen Haushalt (eheänliche Gemeinschaft) lebenden Personen gilt. Dh. auch wenn die Mutter des Kindes keine eigene Versicherung hat, aber mit dem Kumpel einen gemeinsamen Haushalt hat, müsste sie und ihre Tochter in der Regel über diesen kostenlos mitversichert sein.
Grüße
drea78
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Hallo Herr Salewski,
wenn ein Erwachsener ein Kind von Bekannten zur Betreuung übernimmt, dann ist er für alle Tätigkeiten die das Kind verursacht verantwortlich, demzufolge ist die Haftpflichtversicherung der betreuenden Person für die Schadenregulierung verantwortlich.
Ein Tipp: sprechen Sie die Betreuung ordentlich mit den Eltern ab - Termin/Tag/wielange ? ect.
Die Auskunft kann nicht als Gutachten zur Verwendung kommen - dies ist ein rein persönlicher Ratschlag der nicht für Klagen zu verwenden ist.!!
Gruß
F.Thieme
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Hallo
Hab heute bei media max nachgefragt und siehe da die Aufregung war wieder mal umsonst denn der Schaden fällt in die geräteversicherung.
Es Beweist sich doch immer wieder für jedes Proplem giebt es eine Lösung
nochmals vd
rafael salewski
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Wenn überhaupt die Haftpflichtversicherung des Kindes. Aber mit 8 Jahren wird das schwierig. Ob die Mutter eine Aufsichtsverletzung trifft, mag ich so nicht beurteilen.