Versicherungsfreiheit GKV bei Rückkehr in die BRD?

Hallo zusammen,

ich habe in der Familie folgenden Sachverhalt zu bewältigen:
Mein Onkel war jahrelang in Deutschland aufgrund des Einkommens freiwillig versichert in einer PKV. Im November letzten Jahres war er in Österreich beschäftigt, dort pflichtig aufgrund deren Systems.

Nun kommt er Mitte Januar in die BRD zurück, erhält ein Jahreseinkommen von 50.000€.

Wie ist er zu beurteilen. Wird er wieder pflichtig aufrund seines AG-Wechsels?

Für Eure Mithilfe vielen Dank!

Guten Tag,
nach einer Versicherung in der GKV (nach EU-Recht auch Österreich) kann er sich auf jeden Fall in Deutschland in der GKV versichern, wenn er die Vorversicherungszeir nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V erfüllt ununterbrochen 12 Monate in der GKV oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate in der GKV. Bei einer Rückkehr im Januar 2011 ist diese Zeit erfüllt.

Wenn er noch keine 55 Jahre alt ist und in Deutschland als AN versicherungspflichtig wird, wird er auf jeden Fall in der GKV versichert. Hierbei ist der Bruttoverdienst als AN in den Kalenderjahren 2010,2009 und 2008 und der Bruttoverdienst ab Beschäftigungsbeginn für 12 Monate zu berechnen. Wenn in allen 4 Jahren die Versicherungspflichtgrenze (2010: 4162 bzw. in Ausnahmefällen 3750 Euro monatlich) überschritten wird, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV.
Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…

Gruß
RHW