Liebe/-r Experte/-in,
hallo und guten tag,
zunächst ich bin keine gelernte versicherungskauffrau.
meine persönliche situation ist so, dass ich vor 6,5 jahren meinen führerschein „abgeben“ musste.
jetzt war ich mit meinen pkw bei der devk -versicherung versichert…und mein schadenfreiheitsrabatt lag zuletzt bei 65 prozent.
der versicherer hat eine regelung, dass innerhalb von 7 jahren ein pkw wieder auf den namen desjenigen zugelassen werden muss…ansonsten verfallen die schadensfreiheitsrabattt-rozente und ich müsste wieder bei 140 prozent anfangen.
dies möchte ich natürlich umgehen!
darum…meine frage…wenn ich zum beispiel im mai diesen jahres einen pkw auf meinen namen zulasse für 1 monat und danach wieder abmelde…bleiben ir dann meine
65 prozent schadensfreiheitsrabatt erhalten…?
Oder gibt es gesetztliche vorgaben…wie lange ein pkw auf meienn namen zugelassen werden muss…zum beispiel 1 jahr oder ein halbes jahr…damit ich meine prozente behalte…
ich hoffe, ich habe mich hier verständlich ausgedrückt
bedanke mich bei ihnen dass sie sich die zeit nehmen
und würde mich über eine fachkunde antwort freuen
mit freundlichen grüßen
christiane