Hallo,
nachdem ich über google schon gesucht hab versuch ich es hier, denn so hundertprozentig schlau bin ich bisher nicht geworden.
Meine Frage:
Kann ein Versicherungskaufmann, welcher selbstständig aber ausschließlich für eine Gesellschaft arbeitet sich als Firm XY e.K. registrieren lassen? Natürlich würde sich an der verkauften Produktpalette nichts ändern.
Es geht lediglich um einen eigenständigen Werbeauftritt, und auf der Homepage heisst es dann „Firma XY vermittelt ausschließlich für Gesellschaft ABC und deren Partnerunternehmen“.
Und wie sieht hierbei die Haftung aus. Hab gelesen als e.K. gibt es keine Haftungsbeschränkung.
Bei der bisherigen Arbeit bin ich aber über die Gesellschaft „versichert“.
Danke schonmal
Hallo,
so etwas gibt es (siehe z.B. Henkel KG).
Dies hängt aber von der Versicherungsgesellschaft ab, ob dies es so wollen oder können.
VG René
Ja, das geht. Wikipedia hat hier gute Erläuterungen dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann
Hallo,
mein Tip: frage Deine Gesellschaft, die haben eine Rechtsabteilung, und das kostet auch nichts.
Als e.K. kannst Du Dich nur unter Einem richtigen Namen eintrage lassen.
Hoddel
Hallo,
in dem Bereich bin ich kein Experte (Gesellschaftsrecht wäre ein Suchbegriff), aber ich wüßte nicht, warum das nicht gehen sollte,
viele Grüße
Andreas