Hallo,
das Versicherungskennzeichen ist ja nur ein Nachweis über eine Versicherung die z.B. ein Rollerfahrer abgeschlossen hat. Und es ist ja auch nicht Fahrzeuggebunden. Wenn beispielsweise ich früher als Mofafahrer einen Fußgänger angefahren hätte und er hätte mein Versicherungskennzeichen 671 VBV ( die Zahl ist mir in Kopf geblieben ) notiert und der Polizei gemeldet, hätte die Polizei das Kennzeichen auf meine Person zurückführen können oder kann man tatsächlich nur amtliche Kennzeichen auf Person und Fahrzeug zurückführen? Ich meine sonst wäre das schlecht, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer, dem Unrecht geschehen ist nur aufgrund des Versicherungskennzeichens nicht wehren kann!
Danke im Voraus! Ich bin gespannt.
Schöne Grüße von Heymann !