Versicherungskennzeichen und Polizei

Hallo,

das Versicherungskennzeichen ist ja nur ein Nachweis über eine Versicherung die z.B. ein Rollerfahrer abgeschlossen hat. Und es ist ja auch nicht Fahrzeuggebunden. Wenn beispielsweise ich früher als Mofafahrer einen Fußgänger angefahren hätte und er hätte mein Versicherungskennzeichen 671 VBV ( die Zahl ist mir in Kopf geblieben ) notiert und der Polizei gemeldet, hätte die Polizei das Kennzeichen auf meine Person zurückführen können oder kann man tatsächlich nur amtliche Kennzeichen auf Person und Fahrzeug zurückführen? Ich meine sonst wäre das schlecht, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer, dem Unrecht geschehen ist nur aufgrund des Versicherungskennzeichens nicht wehren kann!
Danke im Voraus! Ich bin gespannt.

Schöne Grüße von Heymann !

Natürlich kann man die Versicherungs-Kennzeichen zurückverfolgen.
Die Buchstaben-Kombination verschlüsselt das Versicherungsunternehmen und die Nummern den Versicherungsnehmer.Wobei das wie beim Pkw auch der Halter ist.

Hallo,

das Versicherungskennzeichen ist ja nur ein Nachweis über eine
Versicherung die z.B. ein Rollerfahrer abgeschlossen hat. Und
es ist ja auch nicht Fahrzeuggebunden.

echt? Dann frage ich mich, warum in dem dazugehörigen Versicherungsschein der Hersteller und die Fahrzeug-Identifikationsnummer eingetragen ist.
Den Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz bildet auch nicht das Kennzeichen allein, das „Ausborgen“ eines solchen reicht auch nicht…

Gruß

osmodius

Hallo Benny,
ich kann nicht so einfach vorstellen, so ein Nummernschild zurück
zu verfolgen. Ich denke, Du stellst Dir das „Natürlich“ zu einfach vor. Hast Du mal an das Bankgeheimnis oder die Schweigepflicht von Versicherungen gegenüber Dritten gedacht? Denn wie ich gelesen hatte, vergeben auch Banken die Versicherungskennzeichen. Wenn Du so gut bescheid weißt, dann schilder mir doch mal so einen Fall. Angenommen ich bin der Rollerfahrer und Du der Fußgänger. Ich habe Dich angefahren und Du willst mich anzeigen. Du meldest der Polizei mein Versicherungskennzeichen. Und wie geht der Behörden Apparat anschließend weiter? Wie kommst Du zum Recht und ich zu meiner gerechten Strafe ? Erzähle mir doch mal die einzelnen Abläufe !

Gruß von Heymann !

Hallo !

Auch über das Versicherungskennzeichen kann die Polizei den Halter ermitteln.
Es ist im Zentralen Fahrzeugregister ZFZR gespeichert und zumindest von der Polizei abrufbar.
Das ZFZR ist eine Unterabteilung des Kraftfahrtbundesamtes.

Im ZFZR werden auch alle sonstigen Kennzeichen,Saison,Kurzzeit usw. gespeichert.

MfG
duck313

ich kann nicht so einfach vorstellen, so ein Nummernschild
zurück
zu verfolgen. Ich denke, Du stellst Dir das „Natürlich“ zu
einfach vor. Hast Du mal an das Bankgeheimnis oder die
Schweigepflicht von Versicherungen gegenüber Dritten gedacht?

Benny hat erklärt wie es funktioniert, wenn du es nicht glauben willst… Es gibt jedenfalls keine besondere Schweigepflicht bei Versicherungen, Schadensmeldungen werden bearbeitet, auch wenn sie vom Geschädigten kommen.

Denn wie ich gelesen hatte, vergeben auch Banken die
Versicherungskennzeichen. Wenn Du so gut bescheid weißt, dann
schilder mir doch mal so einen Fall. Angenommen ich bin der
Rollerfahrer und Du der Fußgänger. Ich habe Dich angefahren
und Du willst mich anzeigen. Du meldest der Polizei mein
Versicherungskennzeichen. Und wie geht der Behörden Apparat
anschließend weiter? Wie kommst Du zum Recht und ich zu meiner
gerechten Strafe ? Erzähle mir doch mal die einzelnen Abläufe
!

Wenn es nur um den Schadensersatz geht, ruft man den Verband der Autoversicherer an, oder benutzt die entsprechende Webseite um an Hand der Buchstabenkombination den Versicherer zu identifizieren. Den kontaktiert man unter Angabe der kompletten Kennzeichens und der wird das nötige in die Wege leiten (Fragebogen an den Schädiger und Geschädigten). Falls der den Unfall bestreitet, muss man zivilrechtlich klagen.

Die Polizei macht das ganz genauso und ermittelt entsprechend.

DW.

Benny hat erklärt wie es funktioniert, wenn du es nicht
glauben willst… Es gibt jedenfalls keine besondere
Schweigepflicht bei Versicherungen, Schadensmeldungen werden
bearbeitet, auch wenn sie vom Geschädigten kommen.

Hallo,

gut gebrüllt, Löwe.

Aber schon mal was vom Bundesdatenschutzgesetz gehört? Selbsverständlich unterliegen dem auch die Versicherer, und natürlich darf ich als Versicherer, wenn Benny mich anruft und mir ein amtl. Kennzeichen nennt, ihm NICHT die Halterdaten etc mitteilen. Insofern ist Deine nonchalante Aussage eindeutig falsch.

Richtig ist wiederum, dass der Versicherer trotzdem den Schaden bearbeiten kann bzw. letztlich muss.

Grüße, M