Hallo,
heute habe ich (ich wüsste gerne, wo) gelesen, dass man seine PKV-Beiträge für zwei Jahre im Voraus entrichten kann, so dass im zweiten Jahr die Vorsorgeaufwendungen auch für andere Versicherungen (z.B. BU) frei sind, die sonst durch die PKV allein blockiert seien.
Daran leuchtet mir zwei zweierlei nicht ein:
- Da ich die PKV-Kosten im ersten Jahr (das Jahr der doppelten Bezahlung) nicht doppelt geltend machen kann, habe ich doch gar keine Gesamtersparnis.
- Werden die KV doch seit 2010 gesondert steuerlich berücksichtigt.
Wer kennt sich aus oder erkennt meinen Denkfehler.
Danke,
Andreas