Versicherungskosten 'absetzen'

Hallo,

heute habe ich (ich wüsste gerne, wo) gelesen, dass man seine PKV-Beiträge für zwei Jahre im Voraus entrichten kann, so dass im zweiten Jahr die Vorsorgeaufwendungen auch für andere Versicherungen (z.B. BU) frei sind, die sonst durch die PKV allein blockiert seien.
Daran leuchtet mir zwei zweierlei nicht ein:

  1. Da ich die PKV-Kosten im ersten Jahr (das Jahr der doppelten Bezahlung) nicht doppelt geltend machen kann, habe ich doch gar keine Gesamtersparnis.
  2. Werden die KV doch seit 2010 gesondert steuerlich berücksichtigt.

Wer kennt sich aus oder erkennt meinen Denkfehler.

Danke,
Andreas

Wer kennt sich aus oder erkennt meinen Denkfehler.

Meines Wissens wirkenb sich die KV-Beiträge nicht bei allen Steuerpflichtigen in voller Höhe aus. Außerdem wird es den meisten Versicherten schwer fallen ihre KV Beiträge für ein oder zwei Jahre auf einmal zu bezahlen.

Seit 2010 sind die KV-Beiträge in der Höhe unbegrenzt abzugsfähig, daher die Idee und sie würde klappen wenn die PKV die doppelten Beiträge bestätigt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die das tut.

Die Bescheinigungen gehen automatisch an die Finanzbehörden und sind natürlich auf die Beiträge ausgerichtet, die für ein Jahr notwendig sind.

Gruss

Barmer

Seit 2010 sind die KV-Beiträge in der Höhe unbegrenzt abzugsfähig,

Sicher ? Ich meine einen 2010er-Becheid gesehen zu haben, wo von einer Kappung die Rede war (wir reden hier über PKV- nicht über GKV-Beiträge).

Die Bescheinigungen gehen automatisch an die Finanzbehörden
und sind natürlich auf die Beiträge ausgerichtet, die für ein Jahr notwendig sind.

Entscheiden sind doch die tatsächlichen Kosten und die kann man notfalls mit Überweisungsbestätigungen nachweisen.

Nicht ganz.

Die abzugsfähigen PKV-Beiträge werden durch prozentuale Abzüge (um GKV-Niveau nicht zu überschreiten) festgelegt und bescheinigt bzw. übermittelt. Überweisungsbelege sind natürlich in der Regel höher, aber nicht entscheidend.

Funktionieren würde das Modell, wenn eine PKV einen Tarif auflegt, in dem nur jedes 2.Jahr Beiträge zu zahlen sind (die dann doppelt so hoch sind). So etwa als Einmalbeitrag für je 2 Jahre.(Spätestens im 3.Jahr würde aber die Finanzverwaltung ihre Ausführungsbestimmungen dazu anpassen.)

Genug gesponnen.

Gruss

Barmer

heute habe ich (ich wüsste gerne, wo) gelesen, dass man seine
PKV-Beiträge für zwei Jahre im Voraus entrichten kann, so dass
im zweiten Jahr die Vorsorgeaufwendungen auch für andere
Versicherungen (z.B. BU) frei sind, die sonst durch die PKV
allein blockiert seien.

…von der methodik im hinblick auf das zufluss- abflussprinzip müsste das eigentlich funktionieren.

und die pkv hat die beiträge an das FA zu melden, die gezahlt wurden. dann eben die für 2 jahre.

ich hatte mal einen fall, da musste jemand für 1,5 jahre beiträge nachzahlen, weil sich herausstellte, dass er sozialversicherungsfrei beschäftigt ist. die zahlungen wurden im jahr des abflusses in voller höhe berücksichtigt.

man könnte natürlich über einen gewissen gestaltungsmissbrauch nachdenken, aber die PKV wird das schon so gestrickt haben, dass dem versicherten durch die vorausazhlung neben dem steuereffekt auch ein wirtschaftlicher vorteil durch die vorabzahlung entsteht.

ich sag mal, das würde klappen…

gruß inder

Hallo!

Diese gestzl. Norm passt hier: §10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 4 EStG: Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Zweieinhalbfache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden; dies gilt nicht für Beiträge, soweit sie der unbefristeten Beitragsminderung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs dienen.

Gruß

derschwede77