Hallo Mikesch,
Das verstehe ich nicht so ganz: Bei mir hat die PHV mal eine
Balkontürscheibe bezahlt und zwar voll, incl. Einbau, 526 DM,
ist allerdings schon 11 Jahre her. Der Glaser damals sagte, er
mache das schon passend… VOn Zeitwert hat da niemand geredet
(war auch erst 2 Jahre alt/ Neubau)
Auch wenn ich mich - da ich den von dir geschilderten Fall nicht in jedem Detail kenne - nicht auf das dünne Eis der Spekulation begeben möchte, dennoch folgender Hinweis:
Balkontürscheiben unterliegen nur einer vergleichsweise sehr geringen Abnutzung, so dass man wohl seitens der Versicherung aufgrund des Alters (der Scheibe) von einem Abzug bei der Regulierung abgesehen hat.
Im Fall von Frau H. handelt es sich aber um eine Brille. Deren Zeitwert (der der Brille, nicht der von Frau H.) sinkt im Laufe der Jahre deutlich schneller. (Eine neue Brille wird im Durchschnitt laut Statistik alle 3-4 Jahre angeschafft. Zwar kenne ich nicht die durchschnittliche Einbaudauer einer Türscheibe; sie sollte aber deutlich darüber liegen.)
Und noch etwas kommt hier dazu (Nähkästchen geöffnet):
Es gibt nicht wenige Zeitgenossen (Frau H. sei ausdrücklich ausgenommen, Gott bewahre), die, wenn die Brille „in die Jahre gekommen ist“, auf die Idee kommen, eine neue könne doch ruhig auch die Versicherung bezahlen. Und so wird dann mal mit dem Kumpel von nebenan vereinbart, er möge sich doch mal kurz draufsetzen, -treten, etc. und den „Schaden“ seiner Versicherung melden.
Frag mal in einer Schadenabteilung eines beliebigen deutschen Versicherers nach, welche zum Teil hanebüchenen Stories da Tag für Tag eingehen.
Und da die Gesellschaften ja nun auch nicht am Lufthaken aufgehangen sind, werden „Brillenschäden“ standardmäßig etwas genauer und strenger geprüft; ein kulanzweiser Verzicht auf die Zeitwertanrechnung nicht gewährt.
(Was grundsätzlich auch so in Ordnung ist, denn wir alle zahlen die „kleinen Schummeleien“ mit unseren Beiträgen mit.)
Nach VVG § 158, Abs. 3 steht dem Versicherer im Falle einer
solchen Kündigung die Prämie bis zum Ende der
Versicherungsperiode, sprich bis zur nächsten Hauptfälligkeit
Irgendwo hab ich doch mal gehört, dass die Klausel abgeschafft
werden sollte? Oder hab ich mich da nur verhört?
Bin ich überfragt. Wäre mir neu. Ist aber auch hier unrelevant, denn noch handelt es sich um geltendes Recht und von daher ist das Verhalten der Gesellschaft in Ordnung.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch