Hallo,
ich weiß, dieses Thema wurde hier schon behandelt, allerdings schon vor einiger Zeit und da sich die Rechtsprechung ja durchaus mal ändert, frage ich lieber noch mal nach:
Bei einem Wasserschaden, für den die Versicherung bereits Ihre Zuständigkeit anerkannt hat (die Rechnung der Sanitärfirma wurde schon bezahlt), steht noch die Renovierung der nassen Wand aus.
Die Renovierung soll aus verschiedenen Gründen jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden. Das Problem ist, so ein Anspruch verfristet ja nach 1 Jahr.
Nun meine Frage: Um später das Geld für die Renovierung zur Verfügung zu haben, könnte ich mir jetzt einen Kostenvoranschlag besorgen und müßte die Versicherung daraufhin bezahlen? (unabhängig davon, wann ich die Renovierung tatsächlich ausführen lasse?)
Danke im Voraus!