Versicherungsleistung bei offenen Beiträgen

Liebe/-r Experte/-in,

bzgl. privater Krankenversicherung habe ich folgendes Problem:

Ich habe meine Tochter privat versichert und die KV, als ich die Beiträge nicht mehr bezahlen konnte, per Fax zum 30.11.08 gekündigt. Bis zu dem Zeitpunkt wurden alle Beiträge von mir pünktlich beglichen.

Die PKV hat die Kündigung angeblich nicht bekommen - im anschließenden Gerichtsverfahren habe ich verloren da der Faxnachweis nicht ausreichend war :frowning:

Was passiert jetzt jedoch mit den noch offenen Arztrechnungen? Die Behandlungen erfolgten in der Zeit bis 30.11.08, die ich ja beglichen habe.
Ich wollte diese mit den offenen Forderungen der PKV verrechnen. Doch die wollen auch nicht zahlen wenn ich vorab die offenen Beiträge kpl.begleiche.

Ist das richtig so?

Wäre für Antwort dankbar.

LG
Regina Müller

Hallo Frau Müller,

die privaten Krankenversicherungen haben für die Einreichung von Rechnungen unterschiedliche Fristen, manche bis zum 31.3. des Folgejahres, also dann 31.3.2009, andere wiederum das gesamte Folgejahr z.B. die „Barmenia“. Es müsste doch bei der Ablehnung der Bezahlung durch Ihre PKV eine Begründung mit draufstehen, wenn nicht dann die Begründung schriftlich anfordern - warum nicht bezahlt -.

Sollten Sie etwas in der Art auf dem/den Ablehnungsschreiben finden so erbitte ich eine erneute Mail. Zur besseren Bearbeitung bräuchte ich auch den Namen dieser PKV-Versicherung.

Geht auch „geheim“ unter [email protected]

LG Leopold

Hallo Frau Müller,

ich rate Ihnen dringenst einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Versicherungsrecht hinzuziehen. Die Situation ist sehr verfahren und es geht nicht mehr darum ob es richtig oder falsch von der Krankenversicherung ist…!!!

Leider kann ich Ihnen hier nicht mehr weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Thorsten Bohn

Hallo Frau Müller,

vor dem 1.1.2009 galt noch das alte Verfahren nach § 38 VVG (alt). Das heißt, falls ihnen das Versicherungsunternehmen eine entsprechende Mahnung mit Hinweisen auf die Rechtsfolgen geschickt hat, konnte es zwei Wochen später seine Leistungen für neue Versicherungsfälle einstellen.

Alte Versicherungsfälle und Behandlungen vor dem entsprechenden Datum waren davon nicht betroffen, konnten aber mit der Beitragsschuld verrechnet werden.

Warum diese Rechnungen jetzt nicht erstattet werden, kann ich nicht nachvollziehen. Was hat Ihnen denn die Versicherung dazu geschrieben?

Schöne Grüße!

Ich wollte diese mit den offenen Forderungen der PKV
verrechnen. Doch die wollen auch nicht zahlen wenn ich vorab
die offenen Beiträge kpl.begleiche.

Ist das richtig so?

Ja