Liebe/-r Experte/-in,
bzgl. privater Krankenversicherung habe ich folgendes Problem:
Ich habe meine Tochter privat versichert und die KV, als ich die Beiträge nicht mehr bezahlen konnte, per Fax zum 30.11.08 gekündigt. Bis zu dem Zeitpunkt wurden alle Beiträge von mir pünktlich beglichen.
Die PKV hat die Kündigung angeblich nicht bekommen - im anschließenden Gerichtsverfahren habe ich verloren da der Faxnachweis nicht ausreichend war
Was passiert jetzt jedoch mit den noch offenen Arztrechnungen? Die Behandlungen erfolgten in der Zeit bis 30.11.08, die ich ja beglichen habe.
Ich wollte diese mit den offenen Forderungen der PKV verrechnen. Doch die wollen auch nicht zahlen wenn ich vorab die offenen Beiträge kpl.begleiche.
Ist das richtig so?
Wäre für Antwort dankbar.
LG
Regina Müller