Versicherungsleistungen

Angenommen man hat einen größeren Schadensfall und nimmt sich zur Abwicklung des Ganzen sofort einen Rechtsanwalt, der zur Schadensermittlung u.a. ein Gutachten in Auftrag gibt. Welche dieser Kosten - RA + Gutachter - hat in diesem Fall die Versicherung zu tragen.

Danke :smile:

Schadensermittlung u.a. ein Gutachten in Auftrag gibt. Welche
dieser Kosten - RA + Gutachter - hat in diesem Fall die Versicherung zu tragen.

Das kann man so generell nicht sagen. Mabn kann sich nicht darauf verlassen, dass diese Kosten üebrhaupt von der Versicherung übernommen werden und sollte sich darauf einstellen sie selber zu tragen.

In Ausnahmefällen (z.B. bei KFZ-Haftpflichtfällen) zahlt die (gegnerische) Versicherung.

Danke für die rasche Antwort, vorliegend geht es um eine Gebäudeversicherung.

Hi,
aus meiner Sicht werden die Anwaltskosten wohl nicht übernommen werden, da es Sache des Versicherungsnehers ist, den Schaden zu melden und seine Ansprüche geltend zu machen. Bedient sich der VN hier gleich eines Anwalts halte ich dessen Einschaltung mindestens für etwas verfrüht, da ein Streitfall ja (noch) nicht eingetreten ist.
Gutachter wird im Regelfall vom Versicherer beauftragt und bezahlt. Falls die Einschaltung des Gutachters mit dem Versicherer abgesprochen wurde, gibt es hier kein Problem. Andernfalls werden von einem guten Gebäudeversicherer die selbst zu tragenden Sachverständigenkosten bei einem Großschaden zu 80% übernommen.

Gruß Keki

Danke - und gibt es irgendeine Quelle woraus man das entnehmen könnte um es so der Versicherung auch mitzuteilen?

Danke - und gibt es irgendeine Quelle woraus man das entnehmen
könnte um es so der Versicherung auch mitzuteilen?

Was möchtest Du der Versicherung mitteilen ? Warum schaltest Du nicht den Außendienstler Deiner Wohngebäudeversicherung ein, der sollte wissen, wie seine Gesellschaft Schäden reguliert.