Liebe/-r Experte/-in,
folgendes:
Ich habe im Oktober über eine Maklerin meine Kfz-Versicherung abändern lassen. Da sie mir keinen guten Preis anbieten konnte, habe ich ihr gleich am Telefon gesagt, dass ich diese Versichung nur bis Jahresende (31.12.2010) haben möchte, aber eigenständig eine neue Versicherung ab dem 01.01.2011 abschließen werde.
Schriftlich war der Wortlaut: „Bis Jahresende, also 31.12.2010 würde ich diese in Anspruch nehmen und danach aber in eine andere Versichung wechseln.“
Sie besitzt eine Vollmacht von mir.
Nun hat sie die Versichung aber nicht gekündigt, mich aber auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass man keine Versicherung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abschließen muss, sondern extra kündigen.
Jetzt bin ich doppelt versichert, möchte aber bei der neuen Versicherung bleiben, da diese um 600€ günstiger ist. Ich habe keine Kündigung an meine alte Versicherung geschrieben, da ich davon ausging, dass diese nur bis zum 31.12.2010 laufen wird und sich die Marklerin wie besprochen um „alles andere“ kümmert. Am Telefon hatte ich ihr klargemacht, dass ich mich selbst um eine neue Versicherung kümmern werde.
Jetzt meine Frage: muss die Maklerin dafür haften? Es wurde ein kompletter Jahresbeitrag von meinem Konto eingezogen, den ich natürlich zurück haben möchte. Wäre es ihre Pflicht gewesen, sich um diese Kündigung zu kümmern bzw. mich zu informieren, dass ich nicht einfach eine Versichung bis zum 31.12.2010 abschließen kann? Sie schien bisher nicht sonderlich einsichtig und möchte mir die Schuld in die Schuhe schieben. Wie hoch wären meine Chancen, wenn ich einen Anwalt einschalten würde? Womit kann ich argumentieren?
Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Vic