Versicherungsmakler

Liebe/-r Experte/-in,

folgendes:

Ich habe im Oktober über eine Maklerin meine Kfz-Versicherung abändern lassen. Da sie mir keinen guten Preis anbieten konnte, habe ich ihr gleich am Telefon gesagt, dass ich diese Versichung nur bis Jahresende (31.12.2010) haben möchte, aber eigenständig eine neue Versicherung ab dem 01.01.2011 abschließen werde.

Schriftlich war der Wortlaut: „Bis Jahresende, also 31.12.2010 würde ich diese in Anspruch nehmen und danach aber in eine andere Versichung wechseln.“

Sie besitzt eine Vollmacht von mir.

Nun hat sie die Versichung aber nicht gekündigt, mich aber auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass man keine Versicherung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abschließen muss, sondern extra kündigen.

Jetzt bin ich doppelt versichert, möchte aber bei der neuen Versicherung bleiben, da diese um 600€ günstiger ist. Ich habe keine Kündigung an meine alte Versicherung geschrieben, da ich davon ausging, dass diese nur bis zum 31.12.2010 laufen wird und sich die Marklerin wie besprochen um „alles andere“ kümmert. Am Telefon hatte ich ihr klargemacht, dass ich mich selbst um eine neue Versicherung kümmern werde.

Jetzt meine Frage: muss die Maklerin dafür haften? Es wurde ein kompletter Jahresbeitrag von meinem Konto eingezogen, den ich natürlich zurück haben möchte. Wäre es ihre Pflicht gewesen, sich um diese Kündigung zu kümmern bzw. mich zu informieren, dass ich nicht einfach eine Versichung bis zum 31.12.2010 abschließen kann? Sie schien bisher nicht sonderlich einsichtig und möchte mir die Schuld in die Schuhe schieben. Wie hoch wären meine Chancen, wenn ich einen Anwalt einschalten würde? Womit kann ich argumentieren?

Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Vic

Leider weiß ich nicht, wie ich als Experte ausgewählt wurde.
Da meinerseits eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wäre eine Anwaltsberatung klar.
Andererseits wer im ADAC ist hat doch im Jahr eine Beratung frei.
Nach meinem Rechtsempfinden hätte die Versicherungsmaklerin eine Aufklärungspflicht gehabt, ob sie überhaupt den Vertrag kündigen kann oder nur der Versicherte selber (Einschreiben-Rückschein) Stichtag ist doch der 30.11. jeden Jahres. Die Argumentation der Maklerin wäre schon interessant.
Nur: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das genaue Vorgehen zur Beendigung des Vertrages ist in den Versicherungsbedingungen geregelt, die auch der Versicherte unterschrieben, also akzeptiert hat.
Es könnte eine geringe Chance sein, daß evtl. eine Kulanzregelung mit der alten Kfz-Vers. zustande kommt, wenn, falls noch andere Versicherungen bestehen, man in Erwägung zieht, diese sämtlich zu kündigen.
Einfach: Anwalt drauf,
Mit freundlichen Grüssen
regischer

Der Ausgang der Angelegenheit wäre schon interessant, vielleicht höre ich davon

lieber vic,

leider kann ich dir überhaupt nicht weiterhelfen. mich würde allerdings brennend interessieren, wieso ich hier als „versicherungsexperte“ geführt werde. ich bin erst vor drei tagen mitglied bei „wer-weiss-was“ geworden. als interessen habe ich „wohnen“ u. „kochen“ angegeben. trotzdem drücke ich dir die daumen, dass jemand deine frage beantworten kann.

viele grüße

pastor45

Hallo Vic,

ich habe keine Ahnung wie Du auf mich als Experte gestossen bist. Ich habe keine Ahnung vom Versicherungswesen und dies auch nicht als mein Wissensgebiet angegeben.

Ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen.

Mfg

Hallo VIC,

es tut mir leid dabei kann ich dir leider nicht helfen.

Aber ich würde mich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen.
Der Maklerin würde ich die Vollmacht entziehen und mich selbst mit den Versicherungen in Verbindung setzten. Vielleicht lässt sich dabei ja etwas mit Kulans regeln.

MFG
Tanja

Hallo Tanja,

vielen Dank für deine Antwort. Ich werde wohl einen Anwalt einschalten…

Viele Grüße

Vic

Hallo Maggus,

entschuldige, vielleicht habe ich auch bei mene Suche etwas falsch gemacht, kenne mich hier noch nicht allzu gut aus.

Viele Grüße

Vic

Hallo pastor45,

vielen Dank trotzdem für deine Antwort. Ich hatte angegeben, dass ich Leute generell im Gebiet „Recht“ suche.

Grüße
Vic

Hallo,

bisher meint die Gesellschaft, dass ich diese niemals beauftragt hätte, eine Kündigung zu schreiben. Ich denke, dass ich einen Anwalt einschalten werde. Sollte ich es hoffentlich nicht vergessen, dann werde ich dir berichten, wie das ausgegangen ist.

Liebe Grüße

Vic

Der Ausgang der Angelegenheit wäre schon interessant,
vielleicht höre ich davon

Hallo Regischer,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bisher heisst es, ich hätte die Maklerin nicht beauftragt, eine Kündigung zu schreiben. Naja. Das mit dem ADAC ist interessant, da werde ich mich mal melden und schauen was die sagen.

Die „neue“ Versicherung kann ich in jedem Falle kündigen, da eine Doppelversicherung in D. wohl sowieso nicht erlaubt ist.

Ich denke, dass ich des weiteren einen Anwalt einschalten werde.

Viele Grüße

Vic

Hallo,

eigentlich wollte ich mich schon früher diesbezüglich melden. Die besagte Gesellschaft hat sich geweigert, irgendeine Art von Verpflichtung auf siuch zu nehmen. Allerdings hat mein „neuer“ Makler, welcher mir auch die neue versicherung gemacht geholfen und hat es geschafft, die alte, teure Versicherung zu kündigen mit einem Faxbericht. Über diese Angelegenheit möchte ich noch gerne an mehrere Quellen schreiben, damit dies in Zukunft auch niemandem passiert, der sich mit Versicherungen nicht auskennt und folglich sowas über einen Makler machen lässt.

viele Grüße, Vic

Der Ausgang der Angelegenheit wäre schon interessant,
vielleicht höre ich davon