Hallo!
K hat M als regelmäßigen Versicherungsmakler. Eines Tages entscheidet K sich auf Grund eigener Recherche für eine Versicherung beim Versicherer V. Ist es erlaubt, den Vertrag über M abzuschließen? Käme dem der Erklärungswert bei, M habe den Tarif von sich aus vorgeschlagen, wäre das wohl Betrug (§ 263 StGB). Aber ist das so? Kommt es auf das Motiv an, warum K den M beauftragen will? Insoweit kämen in Betracht: Er gönnt ihm die Provision, er weiß, dass M bei von ihm vermittelten Verträgen auch unterstützend tätig wird, wenn es zwischen K und V zu Unstimmigkeiten kommt, oder M hat eine eigene Prüfung des von K ermittelten Tarifs vorgenommen und ihm dann zu- oder abgeraten.
Danke!