Ein Versicherungsmakler hat mir einen Tarifwecshel innerhalb meiner privaten Krankenversicherung vorgeschlagen.
Ich musste eine vetragliche Verinbarung/Maklervertrag unterschreiben.
Nun habe ich mich entschlossen in meinen bisherigen Tarifen vorerst zu verbleiben.
Dies habe ich dem Makler mitgeteilt. Woraufhin die Antwort kam, sollte ich in den
nächsten 24 Monaten einen Tarifwechsel vornehmen, so müsste ich die Ersparnis x 8
an ihn als Provision zahlen.
Ist so etwas übnerhaupt rechtens, kann ich dagegen vorgehen oder wo kann ich mich kundig machen, was ich ggf. dagegen tun kann!? Macht er sich dadurch nicht strafbar!?
Ist so etwas übnerhaupt rechtens, kann ich dagegen vorgehen
oder wo kann ich mich kundig machen
Wie wäre es mit nachlesen, was für eine Vereinbarung Du mit
dem Makler unterschrieben hast?
Sehr richtig, es kann durchaus sein, denn der Verbraucher interessiert sich ja nicht einmal dafür was er unterschreibt, dass er anstatt eines Versicherungsmaklervertrages eine Honorarvereinbarung unterschrieben hat!
für einen Maklervertrag wäre das sehr ungewöhnlich.
Das klingt aber eher nach einer Honorarberatung mit einem auf Wechsel innerhalb des Unternehmens spezialisierten Berater. Dessen Honorar bemisst sich z.B. nach der Ersparnis.
Da ist es logisch, dass er das Honorar auch beansprucht, wenn man auch später seinen Rat annimmt.