Angenommen jemand hat seit 2002 fast sämtliche Versicherungen bei ein und derselben Person abgeschlossen und 2004 mit dieser Person einen Maklervertrag abgeschlossen (ohne Kosten). Nun kümmert sich dieser Makler seit fast einem Jahr nur noch sporadisch um den Kunden. Anfragen werden nicht beantwortet und der Kunde muss sich um alle Versicherungsfragen selbst kümmern, da sie ansonsten nicht geklärt werden. Nun ist es die Aufgabe des Maklers seine Kunden in allen Versicherungsangelegenheiten berät und betreut und Verträge und unterstützt ihn bei Schadenfällen. Was kann der Kunde nun unternehmen, wenn der Makler seinen Pflichten nicht nachkommt.
Hallo,
er kann den Maklervertrag kündigen und sich einen neuen Versicherungsvermittler suchen.
Gruß
CM
Hallo,
Maklervertrag ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar.
Wenn was anderes drin steht würde ich aufgrund der nicht wahrgenommenen Pflichten des Maklers trotzdem fristlos kündigen.
Wenn noch ein Makler gewünscht ist, dann kann ein neuer durch Vorlage einer aktuellen Vollmacht die Verträge in seine Betreuung nehmen. Hinderungsgrund könnte sein, daß der „Neue“ vielleicht nicht mit allen vorhandenen Gesellschaften zusammenarbeitet und deshalb z.T. nur als Korrespondenzmakler dort hinterlegt sein wird.
Grüsse
A.
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Schon! Es handelt sich aber um eine Vertragsverletzung. Kann diese nicht anders geahndet werden?
Schon! Es handelt sich aber um eine Vertragsverletzung. Kann
diese nicht anders geahndet werden?
Was stellst Du Dir denn vor ? Schadnesersatz gibt es nur, wenn Du einen Schaden erlitten hast und diesen beweisen kannst. Du kannst Dich natürlich bei der IHK über diesen Makler beschweren, aber ob das etwas hilft ?
Ist denn ein Schaden entstanden oder geht es eher ums Prinzip? Um welche Anfragen hat er sich nicht gekümmert?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nix.
Und wer jetzt den Fehler begeht, aus Ärger heraus die LV oder RV
oder PKV zu kündigen, der ist dann zum vierten, fünften und
sechsten Mal geschnitten.
Vielleicht überdenken Sie einmal Ihre güldene Vorstellung von der
Tätigkeit eines Versicherungsmaklers.
Gruß
Günther
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@günther
Es ist nicht geplant, etwas zu kündigen.
Was bitte meinen Sie mit „güldene“ Vorstellung? Es existiert ein Vertrag. Es wurden Versicherungen über den Makler abgeschlossen und er kassiert jedesmal eine Provision (diese ist in den monatlichen Versicherungsprämien enthalten). Also kann man auch verlangen, dass er seinen Teil des Vertrages erfüllt.
Hallo,
nun, das sehe ich ein wenig anders.
Aber erstmal: Richtig, was Günther sagt, nicht aus Frust die LVs oder PKV kündigen. Damit ist keinem geholfen (und dem MAkler schadet es nicht, so wie man vielleicht meint).
Besser:
Brief an den Makler, um Termin bitten zwecks Durchsicht und Fragen zu diversen Verträgen. Das wird er ja hoffentlich machen. Falls wieder keine Reaktion, anderen Makler suchen, DANACH dem „alten“ den Maklerauftrag schriftlich (per Einschreiben) entziehen und den neuen Makler um Hilfe bei der Übertragung bitten.
So würde ich das machen
-)
Michael
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@ bonobella
- wichtige Fragen zu einem über ihn abgeschlossenen Vertrag
- Vorlage von Angeboten für den Neuabschluß einer Versicherung
Dann erschien er zu Terminen nicht und hat vergessen sich um Änderungen zu Verträgen zu kümmern. Diese mussten dann selbst vorgenommen werden.
Güldene Vorstellungen…
Guten Tag,
sog, „güldene Vorstellungen“ von Maklerkunden gehen oft dahin,
dass der Makler von vorneherein die „beste“ Versicherungslösung
anbietet, nach Vertragsabschluss für Fragen jeglicher Art gerne
zur Verfügung steht und darüber hinaus auch noch gleichzeitig Schadensachbearbeiter, Mediator und Sorgenonkel ist, sowie dem
Kunden während der ganzen Vertragslaufzeit permanent immer noch
„bessere“ Angebote von sich aus unterbreitet.
„Besser“ im Sinne der meisten Maklerkunden bedeutet: Höchstmöglicher
Leistungsumfang zum niedrigst möglichen Preis.
Das sind so ungefähr die güldenen Vorstellungen, von denen ich spreche.
Ob die güldenen Vprstellungen die Wirklichkeit abbilden, sollen andere bestätigen.
Ich will mir hier doch keinen Ärger bereiten.
Gruß
Günther
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@günther
Sie sind wohl selbst ein Makler? Den Ärger haben Sie bereits auf sich gezogen.
Es werden keine „güldenen“ sondern lediglich „bronzene“ Ansprüche gestellt. Aber sich hier genauer auszulassen, würde den Rahmen sprengen. Und Sie würden sich nur noch mehr zu Äußerungen gezwungen sehen, die hier einfach nicht zum Thema passen.
Wenn Sie wüßten, wie sehr ich kein Makler bin, würden Sie das
vermutlich gar nicht glauben.
Und dass ich den Ärger bereits auf mich gezogen habe, bestätige
ich Ihnen hiermit. Ich gehe auch schon ein bisschen krumm.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi 2boys,
na klar, der Makler verletzt seine vertraglichen Pflichten.
Ergibt sich daraus eine Deckungslücke oder stellst Du fest, dass bestimmte Verträge nicht mehr „zeitgemäß“ sind (=> günstigere Tarife, besser Zu Deiner Situation passend), haftet der Makler für den daraus entstehenden Schaden.
Das kann die abgebrannte Wohnung sein oder die Prämiendifferenz zwischen A und B für eine 3 jährige Laufzeit… eigentlich recht einfach, den Burschen unter Druck zu setzen. Aber wenn man es konsequent durchzieht trotzdem viel Arbeit.
Merke: lieber einen guten Vertreter haben als einen schlechten Makler.
Grüße, M
Hi 2boys,
na klar, der Makler verletzt seine vertraglichen Pflichten.
Ergibt sich daraus eine Deckungslücke oder stellst Du fest,
dass bestimmte Verträge nicht mehr „zeitgemäß“ sind (=>
günstigere Tarife, besser Zu Deiner Situation passend), haftet
der Makler für den daraus entstehenden Schaden.
Das kann die abgebrannte Wohnung sein oder die
Prämiendifferenz zwischen A und B für eine 3 jährige
Laufzeit… eigentlich recht einfach, den Burschen unter Druck
zu setzen. Aber wenn man es konsequent durchzieht trotzdem
viel Arbeit.Merke: lieber einen guten Vertreter haben als einen schlechten
Makler.
Und: Über den Berg ist schneller als zu Fuß!
Grüße, M
Und: Über den Berg ist schneller als zu Fuß!
Nun ja, wenn man als Pseudo-Makler unterwegs ist und sich selbst „der Renten-Retter“ nennt, verdrängt man eine Maklerhaftung natürlich besser…