Versicherungsmakler mit Strukturvertr. oder ohne?

Hallo,

Nochmals besten Dank!

Ich habe mich entschlossen das neue Vertragsverhältnis einzugehen. Ich hatte auch schon ein Gespräch mit meinem jetzigen Vertragspartner. Sieht wohl so aus als ob dieser mir nun 3 Monate Kündigungsfrist aufdrücken möchte… jetzt stellt sich mir wieder eine Frage und ich hoffe da kannst Du mir vielleicht auch helfen!

In meinem Vertrag steht 3 Monate Frist zum Quartalsende! Nun habe ich gehört, dass es in meinem Fall 1 Monat Frist gäbe, weil der Vertrag erst seit 08.12.2009 besteht (also unter einem Jahr). Im HGB steht auch was bei §89. Zählt nun das was in meinem Vertrag steht oder das HGB… habe da nämlich ne Info bekommen, dass zu dem was im HGB steht, nur Verbesserungen zulässig sind.

Ich bitte um eine schnelle Info, wäre super wichtig für mich!

Besten Dank vorweg.

Viele liebe Grüße

Peer

Hallo,

Nochmals besten Dank!

Ich habe mich entschlossen das neue Vertragsverhältnis einzugehen. Ich hatte auch schon ein Gespräch mit meinem jetzigen Vertragspartner. Sieht wohl so aus als ob dieser mir nun 3 Monate Kündigungsfrist aufdrücken möchte… jetzt stellt sich mir wieder eine Frage und ich hoffe da kannst Du mir vielleicht auch helfen!

In meinem Vertrag steht 3 Monate Frist zum Quartalsende! Nun habe ich gehört, dass es in meinem Fall 1 Monat Frist gäbe, weil der Vertrag erst seit 08.12.2009 besteht (also unter einem Jahr). Im HGB steht auch was bei §89. Zählt nun das was in meinem Vertrag steht oder das HGB… habe da nämlich ne Info bekommen, dass zu dem was im HGB steht, nur Verbesserungen zulässig sind.

Ich bitte um eine schnelle Info, wäre super wichtig für mich!

Besten Dank vorweg.

Viele liebe Grüße

Peer.

Hallo,

Nochmals besten Dank!

Ich habe mich entschlossen das neue Vertragsverhältnis einzugehen. Ich hatte auch schon ein Gespräch mit meinem jetzigen Vertragspartner. Sieht wohl so aus als ob dieser mir nun 3 Monate Kündigungsfrist aufdrücken möchte… jetzt stellt sich mir wieder eine Frage und ich hoffe da kannst Du mir vielleicht auch helfen!

In meinem Vertrag steht 3 Monate Frist zum Quartalsende! Nun habe ich gehört, dass es in meinem Fall 1 Monat Frist gäbe, weil der Vertrag erst seit 08.12.2009 besteht (also unter einem Jahr). Im HGB steht auch was bei §89. Zählt nun das was in meinem Vertrag steht oder das HGB… habe da nämlich ne Info bekommen, dass zu dem was im HGB steht, nur Verbesserungen zulässig sind.

Ich bitte um eine schnelle Info, wäre super wichtig für mich!

Besten Dank vorweg.

Viele liebe Grüße

Peer.

Hallo,

Nochmals besten Dank!

Ich habe mich entschlossen das neue Vertragsverhältnis einzugehen. Ich hatte auch schon ein Gespräch mit meinem jetzigen Vertragspartner. Sieht wohl so aus als ob dieser mir nun 3 Monate Kündigungsfrist aufdrücken möchte… jetzt stellt sich mir wieder eine Frage und ich hoffe da kannst Du mir vielleicht auch helfen!

In meinem Vertrag steht 3 Monate Frist zum Quartalsende! Nun habe ich gehört, dass es in meinem Fall 1 Monat Frist gäbe, weil der Vertrag erst seit 08.12.2009 besteht (also unter einem Jahr). Im HGB steht auch was bei §89. Zählt nun das was in meinem Vertrag steht oder das HGB… habe da nämlich ne Info bekommen, dass zu dem was im HGB steht, nur Verbesserungen zulässig sind.

Ich bitte um eine schnelle Info, wäre super wichtig für mich!

Besten Dank vorweg.

Viele liebe Grüße

Peer

Hallo,

also normal, so weit mir das bekannt ist, zählt das was im HGB steht. Das heißt, wenn die schreiben 3 Monat zum Quartalsende, können die dich nur so kündigen, aber du kannst lt. HGB mit einer Frist von 1 Monat kündigen.
Zumindest ist das mir so bekannt.
Außerdem wenn du kündigen willst, werden die dich kaum halten wollen, immerhin kannst dann ja auch einfach zu arbeiten aufhören, da du ja selbst. lt. HBG bist.

Reicht dir das so?
Viele Grüsse
G.

Hey,

sehr schnelle Antwort, Ich Dir!

Naja, die wollen mir eins auswischen, da ich weiter als Versicherungsmakler auftreten werde. Ich werde meine Kunden selbstverständlich mitnehmen per Maklermandat. Naja, ich versteh es insofern nicht, dass sich das ganze spielchen ja einfach nur um zwei Monate herauszögern würde… also ob da nun in China nen Sack reis umfällt, oder ich die Kunden ein bis zwei Monate früher mitnehme… wäre eigentlich nur nen stein für mich auf dem Weg in den neuen Vertrag. Miese Geschäftsleitung :wink:

Gute Info, ich hoffe das stimmt. Dank Dir!

Gruß

Hallo
Hallo,

im Vertragsrecht kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß Thomas

Hallo Peer,

wenn dein jetziger Vertragspartner „blöd macht“ und für dich die kürzere Kündigungszeit wichtig ist, solltest du
dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht kundig machen.
Gerade im Arbeitsrecht ändert sich in Sachen „Küngingszeit und Kündigungsmöglichkeiten“ einiges recht schnell.

Es ist in der Branche immer gut, wenn man „sauber“ aus einem Vertragsverhältnis raus geht, du willst ja auch noch deine „Stornoreserve“ irgendwann mal ausgezahlt bekommen.

Hallo Peer, ich würde eine gütliche Einigung zur vorzeitigen Vertragsbendigung ab sofort vorschlagen.
Bestandsprovision ? Lohnt sich das beim alten AG ? Wenn ja dann 3 Monate aushalten ?

Du trifst sicher die richtige Entscheidung.

MfG Willi jänsch

Hallo Peer,

für (arbeits-)rechtliche Fragen bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Ich empf., diese Fragen an Juristen zu stellen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

hallo,
mittlerweile gab es ja eine neue anfrage von dir.
vermutlich hat sich diese anfrage damit erübrigt?

mit freundlichen grüßen

gerry