Versicherungsmakler und Honorarvertrag

Hallo,

hab mal ne Frage:

z.B. ein freier Versicherungsmakler hat einem Kunden auf Honorarbasis bei seiner Krankenversicherung innerhalb dieser Gesellschaft den bestehenden Tarif auf einen günstigeren umgestellt (Dadurch fällt keine Provision an, weil er ja nicht die Gesellschaft gewechselt hat.) Der Kunde spart jetzt dadurch 3000 € im Jahr.

Im schriftlichen Honorarvertrag wird vereinbart dass der Makler dafür die Hälfte der Erstjahresersparnis erhält. Kunde wurde darüber aufgeklärt, stimmte zu unterschrieb den Vertrag und überwies das Geld.

Ein Rechtsanwalt des Kunden schickt jetzt dem Makler ein Schreiben, indem er verlangt, dass das Geld zurücküberwiesen wird, weil diese Honorarvereinbarung angeblich gestzeswidrig sei. Kann das sein?

Wäre ja eigentlich schon ein starkes Stück, nach der ganzen Arbeit die der Makler hatte und der Esparnis, zu der er ihm verholfen hat.

Kann hier jemand was dazu sagen? Soll so ein Vertrag wirklich gesetzeswidrig sein?

Danke schon mal für Antworten
lg
Erdbeerhase

Hallo auch!

Es ist schwer, etwas zu beurteilen, dass man nicht gesehen hat. Ob hier ein Verstoß vorliegt oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich kenne den Vertrag ja nicht. Ob der Anwalt hier richtig handelt, kann ich auch nicht beurteilen.

Es ist jedenfalls richtig, dass Makler gibt, die auf Honorar-Basis arbeite, und welche, die auf Courtage-Basis arbeiten. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Was hier wahrscheinlich passiert ist, ist das folgende: Der Honorarmakler hat einen Tarifwechsel bei der selben Gesellschaft durchgeführt. Bei 3000 Euro Ersparnis im Jahr, also 250 Euro im Monat, kann meiner Ansicht nach nur eines passiert sein: Ein Top-Tarif wurde zu einem Basis-Schutz umgestellt, der auch noch eine extrem hohe SB hat. Aus diesem Grunde wird der Anwalt auch den Vertrag mit dem Makler anfechten, um dies wieder rückgängig zu machen. Und das kann dann tatsächlich alles gesetzeswidrig sein - die letztendliche Beurteilung hierzu kann jedoch nur ein fachlich versierter Anwalt oder im Zweifelsfall ein Richter klären.

Wenn noch Fragen sind… mailen.

MfG
CHK

Hallo „Erdbeerhase“, so ein Vertrag kann möglicherweise gesetzwidrig und sittenwidrig sein. Wurde ein Widerrufsrecht vereinbart ? Normalerweise, Vertrag ist Vertrag, ich würde nicht zurückzahlen, ich kenne nicht den Vertrag würde mich aber von einem Rechtsanwalt oder der Maklerrechtsschutzversicherung beraten lassen. Einfach mal ausrechnen wieviel Jahre der Kunde noch in der Versicherung den Vorteil hat z. B. 3.000,- EUR p.a. x 20 Jahre = 60.000,- EUR finanzieller Vorteil.
Freue mich über eine Info wie das ausgeht.
MfG willi jänsch aus berlin

Hallo Erdbeerhase,

pauschal kann man die Frage nicht behandeln, weil der Inhalt der Honorarvereinbarung hier nicht bekannt ist.
Rechtsberatung darf nur von einem Rechtsanwalt geleistet werden. An einen solchen sollte sich der Makler wenden.
Unter der Suche „Honorarberatung“ gibt es sicher auch nähere Auskünfte.

Freundliche Grüße

Horst Fleischmann

Nach meinem Kenntnisstand sind Honorarverträge zwischen Makler und Kunden zulässig, wenn der Kunde ein Gewerbetreibender / Selbständiger / Unternehmer oder Freiberufler ist.
Honorarverträge zw. Makler und einem Privatkunden / Privatmann (Arbeitnehmer, Beamten, Rentner) sind zur Zeit in Deutschland nicht zulässig.

Hallo,

das ist ein starkes Stück!

Erst unterschreiben dass er einverstanden ist dann 1500,-€ sparen und dann den Rest über den Rechtsanwalt besorgen lassen - was es für Kunden gibt…unglaublich.

Ob ich meinen Job an den Nagel hänge und alle Kunden dumm sterben lasse, statt zu helfen?

Vielleicht meint der Rechtsanwalt, dass Provisonsabgabe verboten ist, wegen dem Wettbewerb.

Der Rechtsanwalt kann ja mal mit entsprechendem Gesetzestext sein Schreiben begründen! Ich halte die Vereinbarung für rechtmäßig und würde nichts zurück zahlen.

Gruß

Franjo

hallo erdbeerhase,

leider habe ich dazu keine antwort parat.
bin weder rechtsanwalt noch richter.
ich würde den rechtsanwalt fragen nach welchem § dieser geschlossene vertrag rechtswidrig sein soll und eine konkrete begründung anfordern.
bei mitgliedschaft im bvk würde ich da um rat nachsuchen. dies dürfte das beste sein und auch von allgemeinem interesse sein.

mfg
gerryfly

Hallo Erdbeerhase,

es handelt sich um eine ausschl. juristische und keine versicherungstechn. Frage. Grundsätzl. empf. ich daher, einen Juristen zu befragen.
Meiner Meinung nach ist das nach akt. Rechtslage zulässig, sofern der VN kein Verbraucher war sondern selbst. / freiberuflich tätig.

Der Vers.-Makler ist noch immer ein Stück weit Freiwild im deutschen Rechtsstaat, denn beim Verbraucher wäre er - bei Durchführung des Auftrags - nicht berechtigt gewesen, Honorar zu verlangen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de