Versicherungsmaklerin gibt Falschauskunft

Hallo Experten,

wir haben ein Problem mit einer Versicherungsmaklerin, die uns falsche Auskunft gegeben hat. Dies kam nur zufällig ans Licht, gerade noch rechtzeitig, und hätte - wenn es nicht entdeckt worden wäre - zu einem hohen finanziellen Verlust geführt. Meine Frage: Inwieweit haften Versicherungsmakler für Falschauskünfte? Insbesondere dann, wenn sie selber Versicherungskonstrukte „basteln“, die sich später als risikoreich heraustellen - was aber nur ein fachmann hätte sehen können, nicht wir als Verbraucher. An wen kann man sich in solchen Fällen wenden?

Grüsse
Anna

Hallo,

das ist so pauschal wohl nicht zu beantworten, da es u. a. schonmal darauf ankommt, ob es tatsächlich eine nach HGB eingetragene Maklerin ist oder ob sie irgendwie weisungsabhängig arbeitet. Evtl. hilft dir das etwas weiter:

http://www.beuchel-online.de/versicherungen/info_haf… des Maklers

Gruß
Feanor

Hallo!

Also die Versicherungsmaklerin haftet natürlich für schuldhaft (!) erteilte Falschauskünfte, unabhängig davon, ob sie eingetragen ist oder nicht. Wenn jemand als Versicherungsmakler auftritt, dann wird er hinsichtlich des Maßstabs, welcher an sein Wissen angelegt wird, auch als solcher behandelt - der Kunde kann ja haftungsmäßig nicht deshalb schlechter gestellt werden, weil sein Vertragspartner seine Tätigkeit illegal ausübt.

Im konkreten Fall ist es scheinbar eh nochmals gut ausgegangen. Sonst wäre es am besten, einen Anwalt mit der Geltendmachung seiner Ansprüche zu betrauen.

Gruß
Tom

Ergänzung
Hallo!

ich bin davon ausgegangen, dass es in deinem Ausgangsposting um eine Maklerin im eigentlichen Sinne handelt, also eine Person, die selbstständig Versicherungsverträge zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmern vermittelt. Handelt es sich um einen Versicherungsvertreter einer Versicherung o.ä., gibt’s natürlich auch eine Haftung, aber möglicherweise einen anderen Beklagten.

Gruß
Tom