habe folgende Frage: Bei der Immatrikulation an der Fh brauche ich einen Bescheid, dass ich krankenversichert bin. Ich bin privat versichert. Brauche ich jetzt von denen einen Bescheid darüber, dass ich dort versichert bin und zusätzlich noch von einer gesetztlichen Versicherung einen Bescheid über die Befreiung der studentischen Pflichtversicherung? Oder reicht eines der beiden?
Hihi, lustig, gerade heute habe ich meinen Befreiungsschein besorgt.
Es reicht, wenn Du der Fachhochschule/Universität einen Nachweis erbringst, dass Du von der gesetzlichen Krankenkassenversicherungspflicht befreit bist. U.U. wirst Du aber bei der gesetzl. Krankenkasse nach einem Beweis für Deinen privaten Versicherungsschutz gefragt, also nimm, falls Du hast, Deine Versicherungskarte mit oder lass es Dir von der Versicherung schriftlich bestätigen, dass Du bei ihnen versichter bist.
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