Guten Tag,
ich suche Informationen zum Thema „Dauerhafter Erwerb des Versicherungsnachweises für Sprinkleranlagen nach VdS-Vorgaben“.
Mich interessieren insbesondere die Voraussetzungen zum Erwerb eines solchen Nachweises. Meine Internetrecherche hat leider nichts brauchbares ergeben.
Gibt es hier jemanden, der mir weiterhelfen kann?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Neigschmeckter
Hallo,
wenn der Versicherer des Bauherren oder Betreibers eine VdS-zugelassene Sprinkleranlage fordert (das gleiche gilt auch für andere Löschanlagen Schaumlöschanlage, Gaslöschanlage, BMA), dann sind bei einer Anlagenerrichtung in Deutschland 4 Voraussetzungen zu erfüllen:
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Der Brandschutz-Anlagenerrichter muss für die zu installierende Anlage, z.B. Sprinkleranlage, eine VdS-Errichteranerkennung inne haben (auf die Voraussetzungen hierzu neben dem Entsprechenden Know-How kann ich hier in Kürze nicht eingehen, sie beinhalten aber auch eine entprechende Referenz- und Schulungsanlage im eigenen Hause, sowie das Vorlegen von VdS-Zugelassenen Berechnungsprogrammen)
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Alle zulassungspflichtigen Komponenten der Anlage müssen VdS-Zugelassene Komponenten sein (Komponenten werden für je 3 Jahre von VdS zugelassen, die Erneuerung der Zulassung ist weniger aufwendig als die Neuzulassung, die Tests im VdS-Prüfungslabor beinhaltet)
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Die Planung und Auslegung der Anlage, z.B. Sprinkleranalge, muss nach den entsprechenden VdS Richtlinien geplant und gebaut sein. (für Sprinkleranlage ist z.B. die VdS CEA 4001 in der aktuellen Fassung 11.2008 einzuhalten - die RL wird alle paar Jahre aktualisiert)
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Es muss nach der Installation eine Abnahme durch VdS stattfinden, die eine durch den Errichter zu behebende Mängel-Erledigungsliste zum Ergebnis hat.
Wenn alle 4 Punkte erfüllt sind, vergibt der Versicherer entsprechende Versicherer des Betreibers den höchstmöglichen Versicherungsrabatt (aus dem Kopf glaube ich, sind das bei einer Sprinkleranlage bei VdS-gerechter Ausführung bis zu 65% auf die Versicherungssumme).
Trotz einer möglichst genauen Ausführung gebe ich keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
MfG
Sprinklomat / TK
Super! Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Gibt es dazu eine Quelle (z.B einen VdS-Standard; gibt es sowas?)?
Klar gerne geschehen.
Das steht alles in den Richtlinien für die jeweilige Löschanlagenart in der jeweils aktuellsten Fassung:
Richtlinien zur Planung der VdS-Brandschutzanlagen (Punkt 3, hier aber auch Verweise zu Punkt 2 und 4):
- Sprinkleranlage: VdS CEA 4001
- Sprühflutanlagen / Sprühwasserlöschanlagen / Deluge Systems: VdS 2109
- Schaumlöschanlagen (für brennbare Flüssigkeiten etc.): VdS 2108
- CO2 Feuerlöschanlagen: VdS 2093
- Feuerlöschanlagen mit nicht verflüssigten Inertgasen (Argon, Stickstoff und Gemische): VdS 2380
- Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen (sog. Halon-Ersatzstoffe FM200 oder Novec): VdS 2381
- Pulver-Löschanlagen, VdS 2111
- Brandschutzsysteme für Einrichtungsschutz: VdS 2304
- Funkenlöschanlagen in pneumatischen Förderanlagen: VdS: 2106
- Ansteuerung von Feuerlöschanlagen (gilt für alle): VdS 2496
- BMA / Brandmeldeanlagen: VdS 2095
Mehr unter: http://www.vds.de/Konzepte-zur-Schadenverhu.1112.0.html
Zum o.g. Punkt 1 steht genaureres unter:
- Anerkennung als Errichterfirma für Feuerlöschanlagen, Verfahren: VdS 2132, sowie
- Prüfungsordnung für Errichter der Brandschutz- und Sicherungstechnik, VdS 2236
Alle VdS-Errichter sind auf der VdS-Site gelistet, sortiert ist das nach der Löschanlagenart, für die die jeweilige Firma eine Zulassung hat: http://www.vds.de/Errichterfirmen.155.0.html
Auch alle VdS-zugelassenen Komponenten sind gelistet: http://www.vds.de/Produkte.154.0.html
Trotz einer möglichst genauen Ausführung gebe ich aus rechtlichen Gründen keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
MfG
Sprinklomat / TK
Hallo!
Geh doch einfach auf www.vds.de oder
ruf in Darmstadt an Tel.06151/9958880
dort sind auch noch andere Kontaktmöglichkeiten
erwähnt.
MfG
Helmut