Hallo,
wenn der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung einen Schlaganfall hat und ein Pflegefall wird, kann der Angehörige diese dann sofort kündigen oder muss diese bis zum nächstmöglichen Termin (z.B. 31.12.) weiter fortgeführt werden?
Vielen lieben Dank für Eure Antwort
Gruß
Roland
einen Schlaganfall hat und ein Pflegefall wird, kann der
Angehörige diese dann sofort kündigen oder muss diese bis zum
Ich wüßte nicht, warum ein Schlaganfall ein Sonderkündigungsrecht begründen sollte. Lies vorsichtshalber in den Versicherungsbedingungen nach.
nächstmöglichen Termin (z.B. 31.12.) weiter fortgeführt werden?
Darauf wird es wohl hinauslaufen.
Hallo Roland,
ich schließe mich der Antwort von Nordlicht an. Anders sieht es aber aus, wenn eine private Unfallversicherung besteht. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer (VN) ein anerkannter Pflegefall ist (Eingruppierung in eine Pflegestufe), kann er nicht mehr Unfallversichert werden. Ab dem Moment ist er nicht mehr versicherbar. Zuviel bezahlte Beiträge werden zurückerstattet.
Gruß
Winni
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