Tarifrechtlich? Dann gibt es sogar Bestimmungen, die den Versicher die Hände binden.
Meld Dich doch noch mal, wenn Sie es näher erläutert haben sollten!
Gruss Marian
Tarifrechtlich? Dann gibt es sogar Bestimmungen, die den Versicher die Hände binden.
Meld Dich doch noch mal, wenn Sie es näher erläutert haben sollten!
Gruss Marian
Falls Sie dir nicht passend antworten, so rufe, bevor du da anrufst, nochmal kurzfristig das BAV *Bundesaufsichtsamt für Versicherungen* in Berlin an.
Im übrigen gibt es in der KFZ Versicherung eine Annahmefrist. Ich habe jetzt meine Bücher ausgepackt und kann jetzt dazu was mehr schreiben.
Also:
In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gilt der Antrag als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb von 2 Wochen ab Antragsstellung, bei vorliegen bestimmter Gründe, ablehnt. Die Gründe hierzu finden sich im §5 Abs. 3 PflVG.
§5 Abs. 3:
…Der Antrag auf Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages für Zweiräder, Personen- und Kombinationskraftwagen bis zu 1 t Nutzlast gilt zu den für den Geschäftsbetrieb des Versicherungsunternehmens maßgebenden Grundsätzen und zum allgemeinen Unternehmenstarif als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen vom Eingang des Antrages an schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbaren höheren Gefahr eine vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Durch die Absendung der Ablehnungserklärung oder des Angebotes wird die Frist gewahrt. …
Prüfe also, in welcher Zeit ab Antrag dir dieses Schreiben zugegangen ist. Länger als 2 Wochen, so überlege, woran es gelegen haben könnte. Vertreter etc. gibt es keine Erklärung, dann rechne nochmal 2-3 Tage zu. Liegt auch das nicht in dieser Zeit… so ist die Frist ziemlich sicher nicht gewahrt worden.
…
Des weiteren ist die höhere Gefahr normalerweise so definiert, wenn das Risiko so derartig überhöht ist, dass der Versicherer es nicht zeichnen kann oder nur unter großem Risiko. bspw. durch Versicherung eines Formel 1 Wagen bei einem kleinen gebietlich begrenzten Versicherer. Eine nachweisbare höhere Gefahr, die nur durch deinen Sohn entsteht, Pauschalisierung nach Altersgruppe ist meines Wissens hiernach nicht zulässig, da es eine Mehrheit einer Gruppe betrifft, nicht das Risiko im einzelnen, muss also nachgewiesen werden. Und der Geschäftsbetrieb wird in meinem vorig benannten Geschäftsplan dargestellt.
Viel Glück…
und gib mir mal bitte Bescheid…
So long
Marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Noch nen Beispiel
Hatte ich gerade etwas weiter unten, als es um SFR-Übertragung ging.
Da sollte die Versicherung auf eine Privatperson gehen, das Fahrzeug aber auf Firma angemeldet werden. Klassischer Versuch, sich einen nicht zustehenden Rabatt zu erschleichen.
Und weil das häufiger vorkommt, lehnen es die Versicherer meist grundlegend ab.
Gruss Marian
Klar geht´s denen darum, daß mein Sohn als „Frischling“ nicht in den Genuß von Rabatten kommt.
Es ergibt aber keinen Sinn, wenn ich den Wagen auf meinen Namen zulasse; der Wagen wird trotzdem von meinem Sohn gefahren. Von Risikominderung also keine Spur; und den Rabatt genießt er auch.
Gruß Gisbert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Viel Glück…
und gib mir mal bitte Bescheid…
So long
Marco
Siehe meine E-Mail
Gruß Gisbert
Hallo Marian,
Tarifrechtlich? Dann gibt es sogar Bestimmungen, die den
Versicher die Hände binden.
Nein, nicht Bestimmungen, wie ich versehentlich mal angeführt hatte, sondern „Überlegungen“! Das ist sicher ein gewaltiger Unterschied und ich nehme an, daß sie eben keine Rechtsgrundlage haben. Wenn sie die hätten, könnten sie mir doch einfach kündigen, oder? (Das wäre mir mittlerweile das liebste, denn dann könnte ich mir sofort einen anderen Versicherer suchen.)
Sie drohen mir den „Entzug der vorläufigen Deckungszusage“ an.
Was heißt überhaupt „vorläufigen“? Ich habe bereits die Police und Prämienrechnung; also gibt´s doch wohl kein „vorläufig“ mehr, oder sehe ich das falsch. Wohl verstanden: sie drohen nicht mit Kündigung! Das ist doch an sich bereits ein Widerspruch. Genaugenommen heißt das also, sie halten an dem Vertrag fest und wollen die Prämien kassieren; zeigen aber gleichzeitig an, im Schadenfall nicht zu zahlen.
Verstehe das wer will, ich nicht…
Meld Dich doch noch mal, wenn Sie es näher erläutert haben
sollten!
Nachdem ich mir Marcos Argumente bezüglich Geschäftsplan ect. zu Eigen gemacht und der Versicherung vorgetragen und um Stellungnahme gebeten hatte, bekam ich, ob Ihr es glaubt oder nicht, ein absolut identisches Schreiben weswegen ich hier um Rat gefragt hatte. Der einzige Unterschied: die Aufforderungsfrist zur Ummeldung hat sich um weitere 2 Wochen verschoben.
Ich fass´ es nicht mehr…
Beste Grüße
Gisbert
Nein, nicht Bestimmungen, wie ich versehentlich mal angeführt
hatte, sondern „Überlegungen“! Das ist sicher ein gewaltiger
Unterschied und ich nehme an, daß sie eben keine
Rechtsgrundlage haben.
Ich meine, dass sie die Rechtsgrundlage haben. Es gibt den Annahmezwang, ausser Du hast irgendwann mal bei denen die Prämienzahlung verweigert, bist übermassig mit Schaden oder Versicherungsbetrug aufgefallen!
Sie drohen mir den „Entzug der vorläufigen Deckungszusage“ an.
Sie müssen Dir Deckung gewähren aufgrund der Doppelkarte! Und nun kündigen sie Dir an, dass dieser zu einer bestimmten Zeit ausläuft. Damit wäre dann das Vertragsverhältnis beendet.
Was heißt überhaupt „vorläufigen“? Ich habe bereits die Police
und Prämienrechnung; also gibt´s doch wohl kein „vorläufig“
mehr, oder sehe ich das falsch.
Wenn Du die Prämie noch nicht bezahlt hast, vielleicht doch!
Mail mir mal, um welche Gesellschaft es sich handelt!
Gruss Marian