Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halter

Guten Tag Allerseits,

Folgendes Problem habe ich zu lösen:

Da ich in der KFZ-Versicherung auf 40% fahre habe ich mich für das Fahrzeug meines Sohnes als Versicherungsnehmer „hergegeben“. Mein Sohn ist als Halter eingetragen.
Bei der Zulassungsstelle gab´s hiermit überhaupt keine Probleme.

Nun schreibt mir die Versicherung, dass ich mich auch als Halter eintragen lassen muss und droht mit Deckungsentzug.

Ist das versuchte Nötigung oder korrekt?
Müssen VN und Halter identisch sein? Wenn ja, warum hat die Zulassungsstelle die Anmeldung angenommen?

Für Aufklärung, Tipps (und Tricks) bin ich dankbar.
mfG Gisbert Weinbrecher

nein,…

also vorschreiben kann dir keiner was… im sinne der deregulierung des europäischen versicherungsmarktes *welch wort* :wink: kann jede versicherung ihre eigenen Bedingungen machen…

und dazu gehören auch die annahmepolitik…

ich würde es nachlesen und es mir schriftlich zeigen lassen… es muss im geschäftsplan der versicherung stehen, unter welchen Bedingungen die Versicherung ein Auto annimmt und versichert. Sie müssen es dir also schwarz auf weiß belegen können.

Stehts so drin… hast du Pech gehabt… also gilt eins…

Gibts diese Aussage im Geschäftsplan… muss das auto umgemeldet werden, sollte aber auch kein problem sein… gibts die nicht, einfach drauf hinweisen und sagen, sie möchten doch bitte von dieser aussage zurücktreten :wink:

in diesem sinne…

Marco

Stehts so drin… hast du Pech gehabt… also gilt eins…

Gibts diese Aussage im Geschäftsplan… muss das auto
umgemeldet werden, sollte aber auch kein problem sein… gibts
die nicht, einfach drauf hinweisen und sagen, sie möchten doch
bitte von dieser aussage zurücktreten :wink:

in diesem sinne…

Marco

Nein, in den Bedingungen steht nichts darüber!
Sie berufen sich auf „tarifrechtliche Überlegungen“
Was kann ich tun?

beste Grüsse
Gisbert

Folgendes Problem habe ich zu lösen:

Da ich in der KFZ-Versicherung auf 40% fahre habe ich mich für
das Fahrzeug meines Sohnes als Versicherungsnehmer
„hergegeben“.

Meld doch einfach das Auto komplett auf Dich an. Dann gibt es keine Probleme.
Solange Versicherung, Steuer, Strafen ect. bezahlt werden, wird sich auch nie ein Staatsanwalt damit befassen.

Meld doch einfach das Auto komplett auf Dich an. Dann gibt es
keine Probleme.
Solange Versicherung, Steuer, Strafen ect. bezahlt werden,
wird sich auch nie ein Staatsanwalt damit befassen.

Hätte ich schon getan, aber mein Sohn (23) möchte bei Kontrollen nicht gern gefragt werden, ob er auch die Erlaubnis seines Vaters besitzt, den Wagen zu fahren.
(Mit Freundin im Auto schlecht für sein Ego)

Gruß Gisbert

welch ein Argument!!!

mein Sohn (23) möchte bei
Kontrollen nicht gern gefragt werden, ob er auch die Erlaubnis
seines Vaters besitzt, den Wagen zu fahren.

Hi Gisbert!
… ich fahre viele km jährlich… und das seit 20 Jahren…
ich bin erst ein einziges Mal kontrolliert worden…
und warum sollte der „Kontrolleur“ so eine bescheuerte Frage stellen???
Wenn das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist -> o.k.
ansonsten: wo steht, dass Halter und Fahrer identisch sein müssen???
so ein Unfug!!!
ausserdem kann man bei den meisten Versicherungen auch den Vertrag mit den erworbenen Prozenten übertragen…

Ayla, die sich inzwischen nach dem WIRKLICHEN Grund fragt???

Hätte ich schon getan, aber mein Sohn (23) möchte bei
Kontrollen nicht gern gefragt werden, ob er auch die Erlaubnis
seines Vaters besitzt, den Wagen zu fahren.

ich fahre seit 12 Jahren mit „dem Auto meines Vaters“ rum und bin bei Kontrollen noch nie danach gefragt worden, ob ich das dürfe oder nicht.
Außerdem ist das keine Schande, aus %-Gründen das Auto auf den Daddy anzumelden. Ich kenne kaum jemanden, der das die erste Zeit nicht so gemacht hat.

Tom

Nicht in den Bedingungen… im Geschäftsplan… da muss es drin stehen… stehts nicht drin… ist die Aussage nichtig…

Marco

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Hallo Gisbert,

warum das so ist, kann ich Dir leider nicht mehr erklären, bin vor 10 Jahren aus der Branche ausgestiegen. Erinnere mich jedoch
schwach, dass es da sogar ne sinnige Erklärung dafür gab.

Denke mal, da gab es einige schlechte Erfahrungen, wenn sich dann VN und Halter nicht mehr einig waren, zwischen die sich das VU nicht spannen lassen wollte.

Geh davon aus, dass wenn Dir die Versicherung das androht, sie dazu auch die Rechtsgrundlage haben. Also, neues VU suchen, oder in den sauren Apfel beissen und die 11,50 für die Ummeldung hinblättern.

Womit hat das VU denn die Identität von Halter und VN begründet?

Gruss Marian

Hallo Marco,

Ich habe die Argumente angeführt und um eine definitive Antwort gebeten; mal sehen was die Antworten.

bis dahin…beste Grüße
Gisbert

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Hallo Ayla,

… ich fahre viele km jährlich… und das seit 20 Jahren…
ich bin erst ein einziges Mal kontrolliert worden…

Es soll auch welche geben die in 50 Jahren noch nie kontrolliert worden sind. Vielfahrer in einer Großstadt (wie in Berlin) sind mitunter mehrmals täglich „dran“.

und warum sollte der „Kontrolleur“ so eine bescheuerte Frage
stellen???

Im Grenzüberschreitenden Verkehr (z.B. nach Polen) geschieht dies´ mit Sicherheit.

so ein Unfug!!!

siehe oben

ausserdem kann man bei den meisten Versicherungen auch den
Vertrag mit den erworbenen Prozenten übertragen…

Ich will meinen Vertrag ja nicht übertragen sondern behalten.

Ayla, die sich inzwischen nach dem WIRKLICHEN Grund fragt???

Welchen anderen Grund könnte es geben? Was ist an der angestrebten VN/Halter-Konstellation so ungewöhnlich?

Ehrliche Grüße
Gisbert

Hallo Marian,

Denke mal, da gab es einige schlechte Erfahrungen, wenn sich
dann VN und Halter nicht mehr einig waren, zwischen die sich
das VU nicht spannen lassen wollte.

Das wäre eine Erklärung

Geh davon aus, dass wenn Dir die Versicherung das androht, sie
dazu auch die Rechtsgrundlage haben.

fürchte ich auch

Womit hat das VU denn die Identität von Halter und VN
begründet?

Tarifrechtliche Überlegungen

Besten Dank
Gisbert

Hallo Gisbert,
ich denke mir dass das so ist, weil dein Sohn noch so jung ist und Versicherung das Risiko nicht tragen möchte. Es gibt auch im Fragebogen eine Frage ob das Fahrzeug auch Personen unter…24 oder so…(?) fahren werden. Wenn ja, kostet das Aufschlag…
Bei mir und meinen Mann hat die Versicherung nichts dazu gesagt, obwohl er der Halter und ich Vers. Nehmer bin…
Ist wohl von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Gruss,
Maja

Hi,
schreib ihm doch ne Vollmacht auf A6-Größe, die kann er in seine Fahrerlaubnis oder in die Zulassung legen und gleich mit vorzeigen - das erledigt dieses Problem :wink:))

Fruß,
Micha

ich denke mir dass das so ist, weil dein Sohn noch so jung ist
und Versicherung das Risiko nicht tragen möchte. Es gibt auch
im Fragebogen eine Frage ob das Fahrzeug auch Personen
unter…24 oder so…(?) fahren werden. Wenn ja, kostet das
Aufschlag…

Hallo Maja,

Ja, so wird´s wohl sein. Beim ersten Auto von meinem Sohn hatten wir dieselbe VN/Halter-Konstellation.
Mit dem Wagen hatte er einen selbstverschuldeten Unfall.
Daß die Versicherung nun nicht mehr „mitspielen“ will, leuchtet mir durchaus ein; aber daß ich mich jetzt selbst als Halter eintragen lassen soll ergibt doch überhaupt keinen Sinn. Der Wagen wird trotzdem von meinem Sohn (mit Wissen der Versicherung) gefahren; wo ist denn da das Risiko gemindert?

Naja, verstehe einer die Versicherungslogik
Gruß Gisbert

Hallo,
Die Idee ist wirklich nicht übel.
Nur bekomme ich dann trotzdem „seine“ Bußgeldbescheide, mit denen ich mich nur ungern rumärgern möchte.

Gruß Gisbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich fahre seit 12 Jahren mit „dem Auto meines Vaters“ rum und
bin bei Kontrollen noch nie danach gefragt worden, ob ich das
dürfe oder nicht.
Außerdem ist das keine Schande, aus %-Gründen das Auto auf den
Daddy anzumelden. Ich kenne kaum jemanden, der das die erste
Zeit nicht so gemacht hat.

Tom

Ist schon klar, aber das ist wohl eine Frage der Einstellung.
Mein Sohn ist Besitzer seines Wagens und möchte es auch formal sein. Mir soll das recht sein, da ich mich nicht unbedingt mit seinen Tickets und Bußgeldbescheiden rumärgern will.
Aber das ist nicht das eigentliche Problem. Die Frage ist, warum die Versicherung aus „Tarifrechtlichen Überlegungen“ heraus darauf besteht daß ich mich als Halter eintragen lassen soll. Das macht für mich keinen Sinn, da der Wagen trotzdem (mit Wissen der Versicherung) von meinem Sohn gefahren wird.

Gruß Gisbert

Versicherung wechseln ohne großen Kommentar und am besten gleich alle Verträge die bei denen evtl. hast. Bei meiner Versicherung gibt es da keine Probleme, obwohl sie so einen Vertrag nicht gerne annehmen, machen sie es doch. Nenne doch mal den Verein, damit andere davor gewarnt werden.

alf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo !

Mal eine ‚etwas späte‘ Frage :wink:
Wie viele Fahrzeuge sind denn im Moment auf Dich zugelassen (also versicherungstechnisch), 1 oder 2 ?
Wenn 2, auf wieviel Prozent läuft der Zweitwagen, den Dein Sohn fährt und um den es hier geht ?

Gruß,

Micha

Hallo !

Mal eine ‚etwas späte‘ Frage :wink:
Wie viele Fahrzeuge sind denn im Moment auf Dich zugelassen
(also versicherungstechnisch), 1 oder 2 ?
Wenn 2, auf wieviel Prozent läuft der Zweitwagen, den Dein
Sohn fährt und um den es hier geht ?

Ein Fahrzeug, (SF-40%) welches mein Sohn fährt.
Gruß Gisbert