Versicherungsnehmer und Fahrer

Hallo,

unzwar angenommen Freundin ( F ) kauft sich ein Auto. Dieses wird von Mutter ( M ) Vollkasko versichert und der jüngste Fahrer, die Tochter angegeben. Nun wollen F und Ihr Freund, wir nennen in Detlef ( D ), eine Spritztour machen. Ziemlich weit weg von Zuhause geht es F nicht mehr gut und sie traut sich nicht weiter, das Fahrzeug bis nach Hause zu führen. D würde einspringen, is aber knapp ein Jahr jünger wie F, die ja als jüngste Fahrerin angegeben ist.

Müssen F und D nun warten, bis M oder Vater ( V ), beide eingetragene, Fahrer die - sagen wir mal 100km - mit der Bahn fahren und das Fahrzeug dann nach Hause bringen ODER ist es D in diesem Fall doch möglich, das Fahrzeug nach Hause zu führen ? Wie sieht es dann bei einem Unfallschaden aus ?

Ich bedanke mich schonmal für Antworten und hoffe, im richtigen Forum gelandet zu sein!

Ich bedanke mich schonmal für Antworten und hoffe, im
richtigen Forum gelandet zu sein!

Hallo,
nein das Versicherungsbrett wäre m.E. richtiger.

Ich kenne bei dem entsprechenden Passus (Mitteilungspflichten) der Vertragsbedingungen (die einzig korrekte Quelle, weil dies unterschiedlich sein kann), dass man grundsätzlich unverzüglich mitteilen muss. Ausnahmen sind z.B. Notsituationen.

D.h. bei einer echten Notsituation (z.B. plötzliche Erkrankung) darf jemand Anderes fahren,

viele Grüße
Andreas