Hallo zusammen!
(Ich hoffe, ich schreibe es an die richtige Forum-Stelle hier…)
Ich habe ein paar Fragen zu Versicherungsverträgen allgemein bzw. einer Privathaftpflichtversicherung im Besonderen u. werde einfach nirgendwo wirklich „klar“ fündig. Deshalb wäre ich sehr dankbar für Hinweise u.Infos von Experten !
Mich würde (ganz allgemein) interessieren:
a) Können bzw. dürfen Minderjährige selbst einen eigenen Versicherungsvertrag (z.B. Privathaftpflichtversich./PHV) abschließen ? Können bzw. dürfen Versicherer ihrerseits mit Minderjährigen z.B. eine PHV abschließen ?
b)Gibt es dafür irgendwelche „gesetzlichen“ Regelungen oder Vorgaben ?
Ich habe zu Geschäften etc. bisher nur die BGB-Regelungen ab §104 gefunden und dann auch noch: „Ein Versicherungsvertrag ist grundsätzlich ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, der durch übereinstimmende Willenserklärung zustande kommt, vorausgesetzt es besteht Geschäftsfähigkeit.Geschäftsfähigkeit liegt dann vor, wenn ohne fremde Hilfe Rechtsgeschäfte wirksam vorgenommen werden können.“-
Aber „ohne fremde Hilfe“ würde ja eine ziemlich individuell auslegbare Sache sein,scheint mir…
c) Falls es keine „klaren“ gesetzl. Vorgaben dazu gibt: Wie handhaben die Versicherer das in der Regel? Versichern sie überhaupt Minderjährige als Versicherungsnehmer z.B.einer PHV? (Vielleicht ist ja hier jemand vom „Fach“…)
d) FALLS es aber möglich ist u. auch getan wird: Sind solche Verträge mit Minderjährigen dann genauso rechtskräftig und wirksam wie bei einer von einem Erwachsenen abgeschlossenen PHV? (Klingt vielleicht blöd - aber es gibt’s ja häufiger, dass Dinge zwar getan werden u. lange laufen, aber dann im tatsächlichen Schadensfall wohlmöglich plötzlich „ungültig“ sind o.s.)
Und noch eine allgemeine Frage zur Haftung generell:
e) Angenommen, ein Minderjähriger verursacht einen größeren Personen-o. Sachschaden. Der Schaden ist so „abgelaufen“, dass normalerweise die PHV des Minderjährigen (bzw. seiner Eltern) Versicherungsschutz gewähren und den Schaden regeln müsste. Die Familie dieses fiktiven Minderjährigen HAT aber keine PHV (d.h.er ist unversichert) u. bei ihnen ist finanziell auch „nichts zu holen“.
Muss so ein Minderjähriger dann diesen in der Kindheit/Jugend von ihm verursachten Schaden irgendwann später (wenn er selbst Einkommen hat) dann noch aus eigener Tasche "abbezahlen " ?
Entschuldigung, dass es etwas umfangreicher wurde… hängt ja alles irgendwie zusammen.
Wie gesagt- würde mich da über Experteninfos sehr freuen u.bedanke mich auch schon mal ganz herzlich im Voraus!
LG