Versicherungsnehmer unter 18 + Privathaftpflicht

Hallo zusammen!

(Ich hoffe, ich schreibe es an die richtige Forum-Stelle hier…)
Ich habe ein paar Fragen zu Versicherungsverträgen allgemein bzw. einer Privathaftpflichtversicherung im Besonderen u. werde einfach nirgendwo wirklich „klar“ fündig. Deshalb wäre ich sehr dankbar für Hinweise u.Infos von Experten !

Mich würde (ganz allgemein) interessieren:

a) Können bzw. dürfen Minderjährige selbst einen eigenen Versicherungsvertrag (z.B. Privathaftpflichtversich./PHV) abschließen ? Können bzw. dürfen Versicherer ihrerseits mit Minderjährigen z.B. eine PHV abschließen ?

b)Gibt es dafür irgendwelche „gesetzlichen“ Regelungen oder Vorgaben ?
Ich habe zu Geschäften etc. bisher nur die BGB-Regelungen ab §104 gefunden und dann auch noch: „Ein Versicherungsvertrag ist grundsätzlich ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, der durch übereinstimmende Willenserklärung zustande kommt, vorausgesetzt es besteht Geschäftsfähigkeit.Geschäftsfähigkeit liegt dann vor, wenn ohne fremde Hilfe Rechtsgeschäfte wirksam vorgenommen werden können.“-
Aber „ohne fremde Hilfe“ würde ja eine ziemlich individuell auslegbare Sache sein,scheint mir…

c) Falls es keine „klaren“ gesetzl. Vorgaben dazu gibt: Wie handhaben die Versicherer das in der Regel? Versichern sie überhaupt Minderjährige als Versicherungsnehmer z.B.einer PHV? (Vielleicht ist ja hier jemand vom „Fach“…)

d) FALLS es aber möglich ist u. auch getan wird: Sind solche Verträge mit Minderjährigen dann genauso rechtskräftig und wirksam wie bei einer von einem Erwachsenen abgeschlossenen PHV? (Klingt vielleicht blöd - aber es gibt’s ja häufiger, dass Dinge zwar getan werden u. lange laufen, aber dann im tatsächlichen Schadensfall wohlmöglich plötzlich „ungültig“ sind o.s.)

Und noch eine allgemeine Frage zur Haftung generell:
e) Angenommen, ein Minderjähriger verursacht einen größeren Personen-o. Sachschaden. Der Schaden ist so „abgelaufen“, dass normalerweise die PHV des Minderjährigen (bzw. seiner Eltern) Versicherungsschutz gewähren und den Schaden regeln müsste. Die Familie dieses fiktiven Minderjährigen HAT aber keine PHV (d.h.er ist unversichert) u. bei ihnen ist finanziell auch „nichts zu holen“.
Muss so ein Minderjähriger dann diesen in der Kindheit/Jugend von ihm verursachten Schaden irgendwann später (wenn er selbst Einkommen hat) dann noch aus eigener Tasche "abbezahlen " ?

Entschuldigung, dass es etwas umfangreicher wurde… hängt ja alles irgendwie zusammen.

Wie gesagt- würde mich da über Experteninfos sehr freuen u.bedanke mich auch schon mal ganz herzlich im Voraus!

LG

Moin

Hallo zusammen!

(Ich hoffe, ich schreibe es an die richtige Forum-Stelle
hier…)

nein , Versicherungsbrett ist sicher besser

Der Mikesch

Ich habe ein paar Fragen zu Versicherungsverträgen allgemein
bzw. einer Privathaftpflichtversicherung im Besonderen u.
werde einfach nirgendwo wirklich „klar“ fündig. Deshalb wäre
ich sehr dankbar für Hinweise u.Infos von Experten !

a) Können bzw. dürfen Minderjährige selbst einen eigenen
Versicherungsvertrag (z.B. Privathaftpflichtversich./PHV)
abschließen ? Können bzw. dürfen Versicherer ihrerseits mit
Minderjährigen z.B. eine PHV abschließen ?

Ich weiß nicht, ob es versicherungsrechtliche Spezialnormen gibt. Wenn nein, gilt das hier:

b)Gibt es dafür irgendwelche „gesetzlichen“ Regelungen oder
Vorgaben ?
Ich habe zu Geschäften etc. bisher nur die BGB-Regelungen ab
§104 gefunden

Da steht ein paar Paragrafen weiter, dass der Minderjährige mit Zustimmung seiner Eltern so ziemich jedes Rechtsgeschäft schließen kann. Abgesehen davon können die Eltern es natürlich im Namen ihres Kindes tun. Und: Sie können natürlich auch sich selbst und das Kind mitversichern. Eine Haftpflichtversicherung ist von allen freiwilligen Versicherungen die vielleicht wichtigste. Ich zahle pro Monat so ca. 4,- Euro dafür, und im Schadensfall werden bis zu 10.000.000,- Euro ohne Selbstbeteiligung abgedeckt. Das ist doch ok! Die Summe sollte aber auch wirklich bei 5.000.000,- Euro oder mehr liegen, weil der Schaden, für den man haftbar gemacht wird, u.U. ja auch ein solcher ist, bei dem man sein Leben lang die Rente einer Person bezahlen muss.

und dann auch noch: „Ein Versicherungsvertrag
ist grundsätzlich ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, der durch
übereinstimmende Willenserklärung zustande kommt,
vorausgesetzt es besteht Geschäftsfähigkeit.Geschäftsfähigkeit
liegt dann vor, wenn ohne fremde Hilfe Rechtsgeschäfte wirksam
vorgenommen werden können.“-:Aber „ohne fremde Hilfe“ würde ja eine ziemlich individuell
auslegbare Sache sein,scheint mir…

Na ja, Geschäftsfähigkeit liegt dann vor, wenn es die §§ 104 ff. sagen. In 99,9999% alle Fälle ist das glasklar. Ausnahmen gibt es nur bei geistigen Behinderungen, da kann es auch m,al sein, dass die Geschäftsfähigkeit nicht so klar ist.

d) FALLS es aber möglich ist u. auch getan wird: Sind solche
Verträge mit Minderjährigen dann genauso rechtskräftig und
wirksam wie bei einer von einem Erwachsenen abgeschlossenen
PHV?

Unter den genannten Voraussetzungen: Die Eltern schließen den Vertrag im Namen des Kindes oder aber der Vertrag wird vom Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern abgeschlossen.

Und noch eine allgemeine Frage zur Haftung generell:
e) Angenommen, ein Minderjähriger verursacht einen größeren
Personen-o. Sachschaden. Der Schaden ist so „abgelaufen“, dass
normalerweise die PHV des Minderjährigen (bzw. seiner Eltern)
Versicherungsschutz gewähren und den Schaden regeln müsste.
Die Familie dieses fiktiven Minderjährigen HAT aber keine PHV
(d.h.er ist unversichert) u. bei ihnen ist finanziell auch
„nichts zu holen“.

Darauf kommt es eh nicht an, weil die Eltern nicht für den Schaden ihrer minderjährigen Kinder haften (allenfalls bei Verletzung der Aufsichtspflicht --> Ausnahme).

Muss so ein Minderjähriger dann diesen in der Kindheit/Jugend
von ihm verursachten Schaden irgendwann später (wenn er selbst
Einkommen hat) dann noch aus eigener Tasche "abbezahlen " ?

Hierzu lies einfach mal die §§ 828 f. BGB. In vielen Fällen muss der Minderjährige zahlen, ja.

Levay

a) Können bzw. dürfen Minderjährige selbst einen eigenen
Versicherungsvertrag (z.B. Privathaftpflichtversich./PHV)
abschließen ? Können bzw. dürfen Versicherer ihrerseits mit
Minderjährigen z.B. eine PHV abschließen ?

Ja, dürfen sie, wenn aber kein Erziehungsberechtigter mitunterschreibt ist der Vertrag schwebend unwirksam.

b)Gibt es dafür irgendwelche „gesetzlichen“ Regelungen oder Vorgaben ?

Definitiv ja.

überhaupt Minderjährige als Versicherungsnehmer z.B.einer PHV?

Ja tun sie. Nur ist die PHV ein denkbar schleches Beispiel, weil in diesem Alter in der Regel die PHV der Eltern das Kind mit abdeckt.

d) FALLS es aber möglich ist u. auch getan wird: Sind solche
Verträge mit Minderjährigen dann genauso rechtskräftig und

siehe oben.

tatsächlichen Schadensfall wohlmöglich plötzlich „ungültig“ sind o.s.)

Ein Versicherungsvertrag, der schwebend unwirksam ist, kann nicht vom Versicherer für ungültig erklärt werden, wenn dieser seine Beiträge bekommen hat. Wohl aber vom Minderjährigen oder seinem Erziehunsgberechtigten.

Muss so ein Minderjähriger dann diesen in der Kindheit/Jugend
von ihm verursachten Schaden irgendwann später (wenn er selbst
Einkommen hat) dann noch aus eigener Tasche "abbezahlen " ?

Natürlich muß er das. Er hat ja keinen „Freifahrtsschein“ nur weil er minderjährig ist. Nur Kinder unter 7 Jahren können nicht für Ihre Schäden ersatzpflichtig gemacht werden.

(Vielen Dank fürs Umschieben…ich Schlaui hatte prompt übersehen gesehen, dass es ein separates Brett für Versicherungsfragen gibt).

Vielen Dank allen für Eure Antworten!

LG
Melany