Man kann, man kann zum nächste Ablauf kündigen.
Sonderkündigunsgrecht besteht nicht, weil das versicherte
Risiko noch besteht und Versciehrungsschutz gewährt wird.
Das mag zwar sein - aber wo steht, dass die fortgesetzte Versicherung nicht in die Erbmasse fällt, sondern der Mitversicherte neuer Versicherungsnehmer wird?
reduziere aufs absurde - z.B. seinen ärgsten Feinden nach dem
eigenen Tod teure Versicherungen aufzwingen, indem man sie vor
Das funktioniert eben nicht. Du wirfst auch Personen- und
Sachversicherungen in einen Topf.
Wo tu ich das? Und warum funktioniert es nicht? Möglicherweise kann ich bei der Haftpflicht nicht Hinz und Kunz, sondern nur im gleichen Haushalt lebende mitversichern o.ä… aber prinzipiell ist das doch das gleiche? Angenommen, ich hasse meine Ehefrau, enterbe sie und schließe eine teure Versicherung ab, die sie mitversichert, ohne ihre Unterschrift. Ich glaube kaum, dass sie zur Zahlung verpflichtet ist…
Was würdest Du sagen, wenn
Eure Hausratversicherung auf Dei8ne Frau liefe, diese stirbt
udn wärehnd Du die Beerdigung vorbereitest brennt Euer Haus
ab. Die Hausratversicherung zahlt nicht, weil der
Versicherungsnehmer verstorgben ist.
Warum sollte nicht der Versicherungsvertrag einfach so wie jeder andere Vertrag als Bestandteil der Erbmasse weiterbestehen? Versicherungsnehmer wäre dann die Erbengemeinschaft.
Wäre das in Deinem Sinne
? Und denk mal unter disen Umständen an Euer Auto. Würest Du
nach dem Tod der Frau daran denken, das Auto neu zu versichern
?
…dito?
DAnn schau mal im VVG nach, was dort zum Tod des
Versicherungsnehmers geregelt ist.
Kannst du mir eine Stelle sagen? Einen Paragraphen? Im Inhaltsverzeichnis finde ich nichts zum Tod.
eines der versicherten Risiken noch besteht (Haftung der
Tut es ja in diesem Falle noch.
Sag ich ja? Dass der Vertrag u.U. nicht erlischt, sehe ich ja deshalb ein. Was ich nicht einsehe, ist, dass er nicht regulär Bestandteil der Erbmasse sein soll, sondern „einfach so“ auf irgendeine Person übergeht, die nie in ihn eingewilligt hat. Nur weil der Versicherungsnehmer sie als mitversichert eingetragen hat.
Viele Grüße,
Sebastian